Gesetzliche Krankenkassen: Finden Sie den passenden Tarif
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten neben den Standard-Tarifen mehrere Wahltarife sowie Bonusprogramme an. Mit unserem Krankenkassen Vergleich finden Sie aus über 100 Krankenkassen-Tarifen den für Sie passenden Tarif.
Gesetzliche Krankenkassen (GKV) im Vergleich
Gesetzliche Krankenkassen im Vergleich: Wer zahlt was?
Die gesetzliche Krankenversicherung schützt die Versicherten vor den finanziellen Folgen einer Erkrankung. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse sind grundsätzlich gleich (abgesehen von einem eventuellen Zusatzbeitrag), jedoch können sich die Leistungen unterscheiden.
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse wird anhand des Bruttogehalts eines Arbeitnehmers berechnet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen grundsätzlich jeweils die Hälfte der Prämie für die gesetzliche Krankenkasse, allerdings bezahlt der Beschäftigte einen 2005 erstmals erhobenen Sonderanteil in Höhe von 0,9 Prozent des Einkommens weiterhin alleine.
Gesetzliche Krankenkasse kann Zusatzbeitrag verlangen
Seit der im Rahmen der Gesundheitsreform des Jahres 2007 beschlossenen Einführung des Gesundheitsfonds ist der Beitragssatz bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Zusätzlich darf eine Krankenkasse jedoch einen Zusatzbeitrag erheben, wenn ihr die zugewiesenen Mittel aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen. Wenn die Höhe des Zusatzbeitrages acht Euro im Monat nicht übersteigt, braucht die Krankenkasse keine Einkommensermittlung vorzunehmen. Zusatzbeträge wurden erstmals zu Beginn des Jahres 2010 von verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen angekündigt und zum Teil bereits eingeführt.
Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
Der Wettbewerb der gesetzlichen Krankenkassen untereinander erfolgt nach dem Willen des Gesetzgebers über die Leistungen. Das Gesetz legt eindeutig fest, welche Leistungen verpflichtend von den Krankenkassen zu übernehmen sind; ebenso enthält der Gesetzestext zahlreiche genau definierte Fälle, welche die gesetzliche Krankenkasse nicht regulieren darf. Der Leistungswettbewerb der Kassen erstreckt sich auf die juristisch als "Kann-Entscheidung" bezeichneten Fälle. Einige Krankenkassen gewähren Zuschüsse zu einer Rückenschule, während andere teilweise naturmedizinische Behandlungsweisen anerkennen.
Übrigens: Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können Sie Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht bietet, separat abdecken.
Gesetzliche Krankenkassen im Wettbewerb
Ein zusätzlicher Wettbewerb ergibt sich aus der unterschiedlichen Bewertung bei Anträgen auf stationäre Kuren. Diese müssen bezuschusst werden, wenn der Arzt sie befürwortet und die Krankenkasse sie ebenfalls als nützlich erachtet. Bei der Bewertung des Nutzens einer stationären Maßnahme legen einzelne Krankenkassen strengere Maßstäbe als manche ihrer Wettbewerber an.
Des Weiteren ist die Servicequalität innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen unterschiedlich. Während einige Kassen sofort reagieren und auch Geschäftsstellen für ein persönliches Gespräch betreiben, sind andere gesetzliche Krankenkassen nur telefonisch oder im Internet zu erreichen oder reagieren nur sehr langsam auf Anfragen ihrer Kunden. Daher lohnt sich für gesetzlich Versicherte ein Vergleich der Krankenkassen. In unserem Vergleichsrechner können Sie auswählen, welche Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse Ihnen wichtig sind und worauf Sie auch verzichten können.
Wer ist in der gesetzlichen Krankenkasse versichert?
Alle Arbeitnehmer, deren Gehalt nicht drei Jahre in Folge die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, sind in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Einkommensschwelle, über der das Einkommen des Versicherten beitragsfrei bleibt. Auch wenn man mehr verdient, sind die Beiträge nach oben hin gedeckelt. Zudem hat man bei einem Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze die Möglichkeit, aus der gesetzlichen Krankenkasse auszutreten und sich in einer privaten Krankenversicherung zu versichern.
Die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse von Selbstständigen sowie oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienenden Angestellten ist möglich. Bei Selbstständigen und Freiberuflern zählen jedoch alle Einkünfte zum für die Beitragsermittlung zu berücksichtigenden Einkommen, während bei Arbeitnehmern ausschließlich das Gehalt für die Bestimmung der Versicherungsprämie herangezogen wird. Für Landwirte gelten Sonderregeln.
Der Ehepartner ist im Rahmen der Familienversicherung kostenlos in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert, sofern er nicht selber einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht oder ein höheres Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielt. Eine vergleichbare Regel gilt für Kinder unter 18 sowie für Studenten unter 25 Jahren. Studenten sowie über die Künstlersozialkasse versicherte Kulturschaffende sind grundsätzlich ebenfalls versicherungspflichtig, sie können auf Antrag jedoch von der Versicherungspflicht befreit werden und sich bei einer privaten Krankenkasse versichern.