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KFZ Teilkasko: Vergleich der Versicherung zeigt Sparpotenzial

Wer seinen Versicherungsschutz aus der KFZ Haftpflichtversicherung erweitern will, der kann eine KFZ Teilkasko abschließen. Diese kommt beispielsweise auch für Wildschäden oder Glasbruch auf. Lesen Sie hier, für welche Leistungen die KFZ Teilkasko umfasst.

Der Bereich der Autoversicherungen umfasst neben der Kfz Haftpflichtversicherung auch die Kaskoversicherungen, genauer gesagt die KFZ Teilkasko und die KFZ Vollkasko. Bei der Kfz Haftpflicht handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Der Abschluss der KFZ Teilkasko erfolgt hingegen auf freiwilliger Basis. Insbesondere bei neueren Fahrzeugen empfiehlt sich der zusätzliche Versicherungsschutz durch die Teilkasko oder gar die Vollkasko Versicherung.

Welche Leistungen die KFZ Teilkasko bietet

Die Haftpflichtversicherung kommt bei einem Unfall nur für die Schäden beim Unfallgegner auf. Die KFZ Teilkasko erweitert diesen Schutz. Durch die KFZ Teilkasko werden elementare Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers versichert. Hierzu zählen insbesondere Glasbruch, Schäden durch Naturgewalten (Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Sturm), Kurzschlüsse sowie Haarwildschäden. Zudem ist mit der KFZ Teilkasko auch der Diebstahl von Fahrzeugteilen oder des ganzen Fahrzeuges versichert.

Vom Versicherungsumfang der Teilkasko ausgeschlossen sind alle nicht fest eingebauten Gegenstände sowie Sachen, welche nicht direkt zum Zubehör gehören, zum Beispiel CDs, Straßenkarten. Zum anerkannten Zubehör zählen die Versicherer: Autoradios inklusive Boxen, Kindersitze, Schonbezüge und Kameras bis zu einem Wert von 50 Euro. Übrigens: Auch Abschlepp- und Transportkosten werden von der KFZ Teilkasko übernommen.

KFZ Teilkasko ersetzt den Wiederbeschaffungswert

Die KFZ Teilkasko ersetzt im Falle eines Totalschadens den. Das ist der Wert des beschädigten Autos vor dem Schadenfall. Reparaturkosten in einer Fachwerkstatt werden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes erstattet. Kostet also die Reparatur mehr, als das Auto noch wert ist, zahlt die KFZ Teilkasko nur den Wert des Autos. Bei Diebstahl des Fahrzeuges ist die KFZ Teilkasko zum Abzug von 10 Prozent berechtigt, wenn keine elektronische Wegfahrsperre eingebaut war. Alle Schäden, welche durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzlich herbeigeführt werden, sind nicht im Rahmen der KFZ Teilkasko versichert!

Beiträge zur KFZ Teilkasko

Zur Beitragsberechnung in der KFZ Teilkasko erfolgt zunächst eine Einteilung in Typklassen von 10 bis 34. Die Fahrzeuge werden nach Schadenhäufigkeit, Reparaturfreundlichkeit und Diebstahlgefahr zugeordnet. Niedrige Typenklassen bedeuten hierbei einen günstigeren Beitrag zur KFZ Teilkasko. Hohe Typklassen dagegen sind zum Teil sehr teuer. Dies ist natürlich nicht nur bei der KFZ Teilkasko so, sondern auch bei der Haftpflicht sowie der KFZ Vollkasko Versicherung. Bei Vertragsabschluss einer KFZ Teilkaskoversicherung kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Dies führt zu einer Senkung des Beitrages.

KFZ Teilkasko spätestens am 30.11. kündigen

Will man jedoch die Versicherung kündigen, weil sich bei einem Vergleich von KFZ Teilkasko Versicherungen herausgestellt hat, dass eine andere günstiger ist (siehe KFZ Versicherungs-Vergleich), hat man eine Kündigungsfrist von einem Monat. Autoversicherungen sind grundsätzlich immer zum Jahresende kündbar. Das heißt, dass die Kündigung Ihrer KFZ Teilkasko bis zum 30. November bei Ihrem Versicherer eingegangen sein muss, damit Sie zum neuen Jahr zu einer andern Teilkasko Versicherung wechseln können. Erhöht der Versicherer den Beitrag zur KFZ Teilkasko, hat der Versicherungsnehmer das Recht, die Versicherung innerhalb eines Monats zu kündigen.

Bei einem Fahrzeugwechsel oder einer Fahrzeugabmeldung kann eine Kündigung der KFZ Teilkasko ohne Einhaltung von Fristen erfolgen. Bei einer fristlosen Kündigung ist zu beachten, dass der Versicherer einen Anspruch auf die weitere Beitragszahlung für das laufende Jahr hat.