Mit Kautionsversicherung die Kaution für neue Wohnung sparen

Mit einer Kautionsversicherung entlasten Mieter Ihre Umzugskasse, denn die Versicherung übernimmt die Bürgschaft für die Kaution beim Vermieter, während der Mieter selbst nur einen Bruchteil der Kaution als Jahresprämie zahlt.

Kautionsversicherung: Konditionen und Anbieter vergleichen

Mit Kautionsversicherung die Umzugskasse entlasten

Ein Umzug in eine neue Wohnung ist meist ohnehin schon eine teure Angelegenheit. Zusätzlich zu den Umzugskosten müssen Mieter auch noch eine Kaution für die neue Wohnung hinterlegen, was die Umzugskasse zusätzlich belastet. Nicht so bei der Kautionsversicherung. Diese Versicherung übernimmt die Bürgschaft für die Kaution beim Vermieter, so dass der Mieter seinen Geldbeutel entlasten kann.

Die Kaution für eine Mietwohnung beträgt oft drei Monatsmieten. Bei einer Kaltmiete von 500 Euro pro Monat wird also meist eine Kaution von 1500 Euro verlangt, die ein großes Loch in so manche Haushaltskasse reißt. Vor allem, wenn man noch auf die Rückzahlung der alten Kaution warten muss, bedeutet die erneute Kaution oft eine enorme finanzielle Belastung. Im Gegensatz zu einer Bankbürgschaft muss man bei der Kautionsversicherung keine Sicherheiten hinterlegen.

Wird die Kautionsversicherung von jedem Vermieter akzeptiert?

In der Regel akzeptieren alle Vermieter die Kautionsbürgschaft, jedoch sollte man sich als Mieter vorab darüber informieren, ob dieser mit der Versicherung einverstanden ist. Sollte ein Vermieter die Kautionsversicherung nicht akzeptieren, kann der Mieter innerhalb von 14 Tagen vom Abschluss der Versicherung zurücktreten und erhält bereits gezahlte Prämien zurück. Bei einer Registrierung für die Kautionsversicherung (Formular oben) wird noch keine Versicherung abgeschlossen, so dass eine Vorabregistrierung ohne Risiko möglich ist.

Kautionsversicherung kann jederzeit gekündigt werden

Die Kautionsversicherung kann jederzeit gekündigt werden, auch wenn das Mietverhältnis noch weiter besteht. In diesem Fall muss der Mieter natürlich die Kaution, für die bislang die Kautionsversicherung gebürgt hat, an den Vermieter zahlen oder eine anderweitige Bürgschaft vorweisen.

szmtag