Archiv-News 05.02.2001

WestLB dementiert "System zur Steuerhinterziehung"

Am gestrigen Tage fand vor dem Amtsgericht Düsseldorf eine Hauptverhandlung gegen eine ehemalige Mitarbeiterin der Westdeutschen Landesbank (WestLB)statt. Die Mitarbeiterin war seinerzeit als Anlageberaterin tätig und befindet sich seit Ende 1994 im Ruhestand. Wie aus der Pressemitteilung der WestLB hervorgeht, haben sich in der Hauptverhandlung keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Mitarbeiterin die ihr vorgeworfenen Handlungen (Beihilfe zur Steuerhinterziehung) im Rahmen eines von der Führungsebene der Bank installierten Systems beging.

Eine anderslautende Berichterstattung ist unzutreffend, heißt es. Hinweise auf die Existenz eines derartigen Systems hätten sich aus der Befragung der Mitarbeiterin nicht ergeben. Auch das Gericht hat in seinem Urteil dazu keinerlei Feststellungen getroffen, heißt es weiter. Staatsanwaltschaft und Gericht hätten vielmehr deutlich gemacht, dass sich diese Hauptverhandlung ausschließlich auf den konkreten Einzelfall beziehe, zumal keinerlei Zeugen oder Sachverständige gehört worden wären.

Die Staatsanwaltschaft habe am Jahresende der Bank vollständige Akteneinsicht in dem Verfahren gegen Verantwortliche der WestLB gewährt. Noch im Januar 2001 hätten die Anwälte in einem umfassenden Schriftsatz nachgewiesen, dass es keinerlei Beweis für den Vorwurf eines geplanten oder auch nur geduldeten Systems der Beihilfe zur Steuerhinterziehung gebe. - wag

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