Archiv-News 09.02.2001

Vorteile öffentlich-rechtlicher Banken sollen abgeschafft werden

Die Wettbewerbsvorteile öffentlich-rechtlicher Banken sollen endgültig abgeschafft werden. Dies äußerte Hartmut Schauerte, Mitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und bekräftigte damit die Forderung des EU-Wettbewerbskommissars Mario Monti. Der Vorwurf der Kommission beziehe sich vor allem auf Vorteile beim Rating gegenüber Privat- und Genossenschaftsbanken, die durch öffentliche Haftungsgarantien entstünden. Eine einfache Lösung des Privilegierungsproblems wäre die Bezahlung der Haftungsgarantien durch die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute an ihre Träger. Sollte sich dies als zu teuer erweisen, müsste auf derartige Bürgschaften künftig verzichtet werden. Möglich ist auch die Befristung von Bürgschaften oder Teilbürgschaften, so Schauerte.

Das in Deutschland bestehende dreisäulige Kreditsystem aus Privatbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkasseninstituten habe sich als dauerhaft wachstums- und stabilitätsfördernd sowie vergleichsweise krisensicher bewährt. Es sollte auch künftig mit einer reformierten öffentlich-rechtlichen Säule erhalten bleiben. Nach dem neuerlichen Rückzug der Privatbanken aus der Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen, hat gerade der Mittelstand ein Interesse daran, dass Genossenschaftsbanken und Sparkassen im fairen Wettbewerb optimierte Bankleistungen in der Fläche anbieten, so der Bundestagsabgeordnete. - wag

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