Archiv-News 20.06.2005

Missbrauch

Visa und Mastercard fordern von E-Commerce-Händlern Prüfung der Sicherheitsstandards

Der Einkauf per Internet oder Telefon und das damit verbundene Bezahlen mit Kreditkarten werden immer beliebter. Allerdings hat somit auch der Diebstahl von Kreditkartendaten in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Um diesem Missbrauch vorzubeugen, gelten ab 1. Juli neue Sicherheitsmaßnahmen bei Bezahlung mit Visa und Mastercard.

Wie kommt es zum Datenklau? Wer beim Shoppen im Internet per Kreditkarte zahlt, muss dem E-Shop-Betreiber seine kompletten Kreditkartendaten übermitteln. Händler, die die Zahlungen selbst abwickeln, speichern und verarbeiten diese Daten in ihrem EDV-System - leider nicht immer mit den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen nach außen. So liegen quasi Millionen von Kreditkartendaten zugriffsbereit im Web und laden zum Diebstahl ein. Diese Sicherheitslücken haben Kriminelle schnell erkannt. In Windeseile sind die Daten ausgespäht und können somit missbraucht werden. Karteninhaber und Händler sind verunsichert. Die Konsequenz: Viele Verbraucher vermeiden es, bei Onlineeinkäufen per Kreditkarte zu bezahlen, was wiederum bei den Händlern zu Umsatzverlusten führen kann.

Um diesem Missbrauch zukünftig vorzubeugen und das Vertrauen der Verbraucher zurückzugewinnen, haben Visa und Mastercard ein spezielles Sicherheitsprogramm entwickelt. Es ist ab 1. Juli für alle Vertragshändler verbindlich, die im E-Commerce, Versandhandel, Teleshopping und Callcenter, Kartenzahlungen akzeptieren.

Versandhändler, die weiterhin auf Kreditkartenzahlung setzen, müssen fortan hohe Sicherheitsvorkehrungen treffen. Entweder sie lassen ihre Sicherheitssysteme überprüfen und zertifizieren - was unter Umständen ganz schön teuer werden kann - oder sie übertragen ihr gesamtes Zahlungssystem an einen zertifizierten so genannten Payment Service Provider. Dazu gehört beispielsweise die Payment-Plattform Saferpay.

Übrigens: Versandhändler, die keine der beiden Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, können bei einem Datendiebstahl für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.

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