Archiv-News 22.03.2010
Zweischneidig
Versicherter muss Gründe für Falschangaben nachweisen
Nehmen Versicherer an, dass Antragssteller falsche Angaben gemacht haben, müssen sie dies nachweisen. Doch das heißt nicht, dass die Versicherten es sich damit leicht machen können - Stichwort sekundäre Darlegungslast.
Dortmund (ddp/red) - Denn eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund (AZ: 2 O 36/09) zeigt, dass sich Versicherte in einem solchen Prozess keinesfalls zurücklehnen können. Denn die Versicherten trifft eine sogenannte sekundäre Darlegungslast.
Plausibel versus arglistig
Die Richter begründeten dies damit, dass es sich um Umstände handelt, die sich in der Sphäre der Antragssteller abgespielt haben. In der Folge müssen die Versicherten in nachvollziehbarer Weise plausibel darlegen, warum und wie es gegebenenfalls zu den falschen Angaben gekommen ist. Andernfalls können sie der Feststellung schwer entgehen, dass sie arglistig gehandelt haben.
In den verhandelten Fall ging es um falsche Angaben zur Gesundheit bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
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