Archiv-News 13.12.2005

Checkliste

So lässt sich die Eigenheimzulage sichern

Ein Immobilienkauf sollte immer eine wohl überlegte Sache sein, denn die Risiken bei einem überhasteten Kauf sind erheblich. Eine Checkliste der Postbank hilft, die Übersicht zu bewahren - zumal die Zeit wegen der gestrichenen Eigenheimzulage knapp ist.

Klar ist: Nur wer bereits seine gewünschte Immobilie gesehen, geprüft und für gut befunden hat, sollte jetzt noch kaufen. Wegen der Zeitknappheit empfiehlt es sich dann unbedingt, einen Zeitplan zu erstellen, um die Übersicht zu wahren.

Finanzierung

Regel Nummer 1: Nie einen Kaufvertrag unterzeichnen oder eine Baumaßnahme beginnen, bevor eine Finanzierungszusage vorliegt! Regel Nummer 2: Nichts unterschreiben, was nicht gelesen und verstanden wurde! Zukünftige Immobilienbesitzer sollten zudem die eigene finanzielle Situation kritisch prüfen und bedenken, dass beispielsweise durch vorübergehende Arbeitslosigkeit finanzielle Engpässe im Laufe der nicht selten 20 Jahre und länger währenden Kredittilgungszeit entstehen können.

Bauantrag

Wer bauen will, aber noch nicht weiß, wie das künftige Haus in allen Details aussehen soll, ist noch nicht zu spät dran. Wichtig ist nur, dass der Bauantrag noch in diesem Jahr eingereicht wird, denn dies ist die Voraussetzung für die Eigenheimzulage. Unwichtig ist dagegen, ob das Haus nachher exakt dem ursprünglichen Bauplan entspricht. Sollte beispielsweise ein zusätzliches Fenster oder eine Gaube gewünscht sein, können Häuslebauer dies in einem Nachtrag zum Bauantrag auch später noch beantragen. Dies hat keine Auswirkungen auf die Genehmigung der Eigenheimzulage. Voraussetzung ist, dass ein geeignetes Grundstück vorhanden ist.

Notarvertrag

Beim Kauf eines bestehenden Hauses muss der Notarvertrag vor dem 1. Januar 2006 abgeschlossen sein. Damit der Termin beim Notar Rechtsgültigkeit hat, muss der Käufer den Vertragstext 14 Tage vorher bekommen haben, um ihn eingehend prüfen zu können. Bestehen Zweifel, kann beispielsweise ein Rechtsanwalt weiterhelfen. Während des Notartermins wird der Notar mit Käufer und Verkäufer den gesamten Vertragstext durchsprechen. Auch zu diesem Zeitpunkt kann der Käufer noch Änderungen im Vertrag vornehmen lassen.

Einzugstermin

Maßgeblich für die Eigenheimzulage ist der im Notarvertrag festgelegte Zeitpunkt des "Übergang von Nutzen und Lasten der Immobilie" sowie der Einzugstermin. Denn erst wenn die Immobilie nach allgemeinem Befinden bezugsfertig und auch tatsächlich bezogen worden ist, wird die Eigenheimzulage gewährt. Aals Nachweis für einen tatsächlichen Einzug in 2005 kann etwa die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt gelten. Wird hingegen beim Antrag der Eigenheimzulage ein Einzugsdatum in 2006 angegeben oder steht bis zum 1. Januar 2006 lediglich ein Rohbau, geht ein Jahr Förderung unwiederbringlich verloren. Hier greift die so genannte "Silvesterfalle".

Förderumfang

Für einen Zeitraum von acht Jahren zahlt der Staat jährlich maximal 1.250 Euro Grundzulage plus jeweils 800 Euro je Kind. Dies jedoch nur, wenn die Summe der positiven Einkünfte bei einem Ehepaar mit einem Kind in den beiden Jahren vor dem Antrag zusammen nicht mehr als 170.000 Euro betragen. Zudem gibt es die 800 Euro je Kind nur dann, wenn dieses im Haushalt lebt und Kindergeld gezahlt oder ein Kinderfreibetrag gewährt wird.

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