Archiv-News 23.01.2001

Schlechte Zeiten für Steuersünder

Steuerhinterziehern drohen schlechte Zeiten, sollte die Regelung zum Bankgeheimnis in Deutschland geändert werden. Diese Auffassung vertritt die 0800-Fachanwalt GmbH. Nach bisherigem Recht ist es Finanzbehörden untersagt, von Kreditinstituten Auskünfte über Konten bestimmter Art oder bestimmter Höhe zu verlangen, heißt es. Allerdings werde jetzt über eine Liberalisierung des Bankgeheimnisses diskutiert, da dem Staat Jahr für Jahr immense Summen durch Steuerbetrug verloren gehen.

Wer allerdings schon jetzt Zweifel an der Richtigkeit seiner Steuererklärung habe und einer strafrechtlichen Verfolgung vorbeugen möchte, könne durch eine rechtzeitige Selbstanzeige Straffreiheit erlangen. Dann müssten die Steuern natürlich nachgezahlt werden. Zur Nachzahlung kämen außerdem noch Nebenleistungen wie Säumniszuschläge, Hinterziehungszinsen und Verspätungszuschläge. Laut 0800-Fachanwalt ist für die Straffreiheit entscheidend, dass die Tat vor Abgabe der Selbstanzeige noch nicht entdeckt ist. Wer meine, das Finanzamt interessiere sich nur für die "großen Fische", soll gewarnt sein: Auch kleinere Falschangaben, wie etwa höhere Fahrtkosten zur Steigerung der Werbungskosten, sind strafbar. - wag

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