Archiv-News 03.01.2001

Schadensersatz gegen Vorstände ist rechtliches Neuland

Harald Petersen, Jurist bei der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK), hat in einem Interview mit Börse Online darauf aufmerksam gemacht, dass geschädigte Anleger im Fall betrügerischer Vorstände von Unternehmen des Neuen Marktes Schadensersatzansprüche geltend machen könnten. Petersen verwieß gegenüber dem Magazin auf den Paragraph 88 Börsengesetz (Kursbetrug) und den Paragraph 400 Aktiengesetz (unrichtige Darstellung). In Verbindung mit diesen strafrechtlichen Vorschriften könnten Kleinaktionäre ihren Anspruch auf individuellen Schadenersatz erheben, so der SdK-Jurist. Allerdings wird "absolutes rechtliches Neuland" betreten, denn bisher gebe es noch keine Entscheidung in dieser Hinsicht. Verstöße gegen die Publizitätsvorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes, zögen hingegen keinen Schadenersatzanspruch nach sich, bedauerte Petersen gegenüber Börse Online.

Der Jurist vertrat in dem Interview die Meinung, dass die verschärften Regelungen für den Neuen Markt den Anlegern zwar geringe Verbesserungen brächten, doch reiche der Umfang bei weitem noch nicht aus. Insbesondere die Anzeigepflicht für Aktienverkäufe durch das Unternehmen, oder deren Organe müsse nachgebessert werden. "Um Transparenz zu gewährleisten, müssten solche Absichten bereits vor dem Verkauf publiziert werden und nicht erst nachher", wird Petersen zitiert. Das vollständige Interview ist in der am 04.01.2001 erscheinenden Ausgabe von Börse Online nachzulesen. - gra

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