Archiv-News 31.03.2010
Reiseversicherung
Reiserücktritt: Vorerkrankungen müssen Leistung nicht ausschließen
Nicht immer schließen Vorerkrankungen, die einen Reiseantritt unmöglich machen, Versicherungsleistungen aus. So entschied das Oberlandesgericht Koblenz in einem aktuellen Fall.
Koblenz (ddp/red) - In einem vor dem Oberlandesgericht Koblenz (AZ: 10 U 613/09) verhandelten Fall hatte ein Mann über seine Kreditkarte eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Nachdem er bei der Buchung der Reise bereits an Rückenschmerzen litt, stellten sich die Schmerzen kurz danach als Bandscheibenvorfall heraus. Der Mann musste operiert werden und die Reise danach absagen.
Reiserücktritt nicht "unerwartet"
Die Versicherung wollte die anfallenden Stornokosten jedoch nicht erstatten, weil der Bandscheibenvorfall nach den vorherigen Rückenschmerzen nicht als "unerwartet schwere Erkrankung" angesehen werden kann.
Das Gericht sah das jedoch anders. Mit der Stornierung der Reise sei der Versicherungsfall eingetreten. Der Bandscheibenvorfall musste operiert werden und stellte auch eine unerwartete Erkrankung dar, da aufgrund der Rückenschmerzen nicht damit zu rechnen gewesen sei, dass die Reise abgesagt werden musste. Damit liegt aber eine unerwartet schwere Erkrankung vor, die eine Leistungspflicht der Versicherung auslöst.
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