Archiv-News 09.03.2011
Unwahre Angaben
Rechtsschutzversicherung muss auch bei Täuschung zahlen
Wer beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ehrlich ist, verliert dadurch nicht zwingend die Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung, wenn es deshalb später zu einem Prozess kommt.
Hamm (dapd/red) - Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Im vorliegenden Fall hatte der Versicherungsnehmer bei Beantragung der Berufsunfähigkeitspolice das Versicherungsunternehmen arglistig über seinen Gesundheitszustand getäuscht. Deshalb kam es später zum Rechtsstreit. Die Rechtsschutzversicherung wollte nicht zahlen.
Das Gericht entschied nun, dass es sich bei der Täuschung des Versicherungsnehmers nicht um eine Straftat handelt, die nach den Versicherungsbedingungen den Versicherungsschutz ausschließt. Dafür fehlt es am Tatbestand des Betrugs, weil zum Zeitpunkt der Täuschung noch nicht absehbar war, ob überhaupt jemals eine Berufsunfähigkeit vorliegen würde.
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