Archiv-News 01.07.2010

P-Konto

Neue Regelungen zum Kontopfändungsschutz

Seit dem 1. Juli 2010 ist eine neue Regelung zum Pfändungsschutz von Girokonten in Kraft. Ein bereits bestehendes Girokonto kann in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden.

Linden (ddp/red) - Mit der Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto sind betroffene Haushalte besser vor Pfändungen und Konotblockierungen geschützt.

Verbraucher mit dem sogenannten P-Konto haben dann einen automatischen Basispfändungsschutz von monatlich 985,15 Euro. Geschützt sind neben Arbeitseinkommen und Sozialleistungen auch Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit und Geldgeschenke. Der Basispfändungsschutz kann bei begründetem Bedarf erhöht werden.

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