Archiv-News 28.01.2004
Land erklärt Stralsunder Verkaufsbeschluss für rechtswidrig
Die Kraftprobe zwischen der Stadt Stralsund und der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns nimmt kein Ende. Anfang der Woche hat das Innenministerium nach einer einmonatigen Prüfung klargestellt, dass der Bürgerschaftsbeschluss zur Prüfung des Verkaufs der Stralsunder Sparkasse von Anfang Dezember rechtswidrig sei.
Innenminister Gottfried Timm hat in seiner Funktion als Kommunalaufsicht somit diesen Beschluss förmlich aufgehoben. Das eingeleitete Bieterverfahren der Stadt sei demnach rechtswidrig. Die juristischen Berater des Stralsunder Bürgermeisters Harald Lastovka geiselten den Schweriner Vorstoss als "groben Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung". Der Schritt von Minister Timm komme einem Denkverbot gleich, so die Juristen. Die Stadt habe nun einen Monat Zeit, um auf die Vorlage aus Schwerin zu reagieren. Lastovkas Berater sahen für die Stralsunder Bürgerschaft jedoch Chancen, in einem Gerichtsverfahren Recht zu bekommen und das Institut verkaufen bzw. auflösen zu können.
Allerdings kämpft die Landesregierung mit weiteren harten Bandagen. Der Landtag befasst sich in dieser Woche mit der Änderung des Sparkassengesetzes. Erklärtes Ziel der SPD-PDS-Regierung ist es, den Gesetzestext bis Anfang März so eindeutig zu regeln, dass eine Veräußerung und Auflösung unmöglich und als einzige Lösung eine Fusion mit anderen Sparkassen in Frage komme. In einer Presseerklärung vom 13. Januar betonte das Finanzministerium, dass die Veräußerung der Sparkasse sowie wesentlicher Teile selbiger eindeutig rechtswidrig sei. Ungenau geregelt sei allerdings der Tatbestand einer Auflösung. Das neu formulierte Gesetz soll dann unmissverständlich klar machen, dass "jede Art der Vereinigung von Sparkassen Vorrang vor der Auflösung" habe. Das komme dem Prinzip gleich, dass einer Liquidation eine Fusion und somit der Erhalt der Sparkasse Vorrang zu geben sei.
Lastovka jedoch beharrt auf den Verkauf der Bank bzw. plant deren Ausverkauf durch die Auslagerung des operativen Geschäftes mit letztendlicher Auflösung der verbliebenen Hülle. Ein Einlenken seinerseits ist in weite Ferne gerückt, denn gegen den Neuentwurf des Sparkassengesetzes der Schweriner Regierung hat er bereits bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt. Eine Verfassungsbeschwerde aufgrund des "Eingriffs in die kommunale Selbstverwaltung" könnte folgen. Der letzte Vorhang im Drama um die Sparkasse Hansestadt Stralsund ist also noch lange nicht gefallen. - cs
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