Archiv-News 12.02.2004

Kontoauszüge als wertvolle Belege

Der vor zwei Jahren gekaufte Computer hat plötzlich seine Macken und müsste eigentlich beim Verkäufer beanstandet werden. In einem solchen Fall kann der Kassenbon sehr hilfreich sein. Aber auch anhand von Kontoauszügen kann der Kunde den Kauf belegen. Es lohnt sich also durchaus die Auszüge nicht gleich zu entsorgen.

Die meisten Alltagsgeschäfte verjähren erst nach drei Jahren. Sollte davor ein erstandenes Produkt oder eine in Anspruch genommene Dienstleistung Probleme bereiten und es gelten, die Bezahlung nachzuweisen, dann kann auch ein Kontoauszug als Beweis herangezogen werden. Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) rät daher, Kontoauszüge und andere Bankbelege aufzuheben, auch wenn dies für Privatpersonen keine Pflicht sei. – cs

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