Archiv-News 09.03.2001

Kartellamt stoppt Gebührenerhöhung bei ec-Karten Zahlungen

Das Bundeskartellamt hat den Plänen der deutschen Kreditinstitute vorläufig widersprochen, die Gebühren für Zahlungen mit der ec-Karte neu aufzustellen. "Nach derzeitigem Prüfungsstand kann eine Legalisierung des von den Banken geplanten Preiskartells nicht erfolgen", heißt es wörtlich in der Entscheidung der Behörde. Hintergrund der geplanten Einführung des sogenannten Interbankenentgeltes durch die gesamte deutsche Kreditwirtschaft war das vom Einzelhandel verstärkt genutzte elektronische Lastschriftverfahren (ELV). Im Gegensatz zu den übrigen elektronischen Bezahlverfahren POZ und POS wird dabei weder eine Sperrdatei abgefragt, noch eine Prüfung der Kontodeckung vorgenommen. Dem Institut des Kunden entsteht dadurch unter Umständen zusätzlicher Aufwand; etwa bei nicht ausreichender Deckung des Kundenkontos und der Rückabwicklung der Lastschrift. Außerdem erhalten die Banken und Sparkassen im Gegensatz zum POS und POZ beim elektronischen Lastschriftverfahren keine Autorisierungsgebühr. Nach Angaben des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) entstehen der Kreditwirtschaft durch das ELV jährliche Kosten in Höhe von 300 Mill. DM. Eine zukünftig "kostendeckende Abwicklung" sollte mit dem Antrag beim Bundeskartellamt erreicht werden, hieß es.

Die Bundesbehörde begründete ihre ablehnende Entscheidung damit, dass die geplante Vereinbarung darauf abziele, den Handel und damit die Verbraucher mit den Kosten zu belasten. Es gehe nicht an, die Kosten unter Ausschaltung des Wettbewerbes über intransparente Gebühren auf Umwegen auf die Allgemeinheit abzuwälzen, ließ Kartellamtspräsident Böge wissen. Die im Zentralen Kreditausschuss vertretenen Spitzenverbände der Kreditwirtschaft bedauerten die Entscheidung des Kartellamtes in einer ersten Stellungnahme. Es werde nun die offizielle Begründung abgewartet. Zudem wurde angekündigt, danach auf die Argumente des Amtes einzugehen. - gra

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