Archiv-News 14.02.2001

Hypo sieht Immobilie als Kernelement der privaten Altersvorsorge

Die selbstgenutzte Immobilie soll als Teil der privaten Altersvorsorge gefördert werden. Das fordern die beiden HypoVereinsbank Volkswirte Thomas Hueck und Martin Katheder in ihrer Studie "Rentenreform und Immobilien: Ein guter Wille macht noch keine Förderung". Denn schließlich, so habe eine Studie des Marktforschungsinstituts Icon herausgefunden, bewerten sieben von zehn Bundesbürger die eigene Immobilie als ideale Altersvorsorge. Warum also sollen die eigenen vier Wände nicht unter die förderfähige Altersvorsorge fallen?

Die Volkswirte haben auch schon ein konkretes Förderungsmodell parat: Die Schuldzinsen, die der Häuslebauer für das Fremdkapital zu zahlen hat, sollen steuerlich geltend gemacht werden können. Auf der anderen Seite könnte das zu versteuernde Einkommen gleichzeitig um eine fiktive Miete für die selbstgenutzte Immobilie erhöht werden. Um diese unbürokratisch ermitteln zu, könne die (immobilien-) marktübliche Verzinsung von Fremdkapital zu Grunde gelegt werden, schlagen Hueck und Katheder vor. Das Modell der HypoVereinsbank fördere den Bauherrn jährlich mit durchschnittlich 19.000 DM und koste den Staat rund 8 Mrd. DM im Jahr. Von den ab 2008 für die Förderung der Altersvorsorge insgesamt vorgesehenen 20 Mrd. DM pro Jahr entfielen somit 40% auf die Immobilienförderung , rechnen die Experten vor.

Doch gilt es vorher im Konzept von Minister Riester Änderungen zu Gunsten der Immobilienförderung vorzunehmen. Wenigstens vier Punkte müssten nach Ansicht der Volkswirte modifiziert werden. So dürfe nach derzeitigem Stand die Auszahlungsphase bzw. der Kapitalverzehr nicht vor dem 60. Lebensjahr einsetzen. Zudem muss der Kapitalerhalt garantiert sein, und es dürfen weder Forderungen noch Eigentumsrechte abgetreten, verpfändet oder übertragen werden. In Verbindung mit Immobilien "kaum realisierbar" meinen Hueck und Katheder. Schließlich erfülle ein Hauskauf auch nicht die Vorgabe der Verrentung des geförderten Kapitals. - gra

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