Archiv-News 11.03.2010

Rechtstipp

Hausratversicherung: Software-Installationen sind nicht mitversichert

Wenn der Blitz zu Hause einschlägt, kann es schnell teuer werden, wenn die Überspannung elektronische Geräte beschädigt – besonders wenn der Computer betroffen ist. Installierte Software soll jedoch nicht mitversichert sein.

Versicherungen Unna (ddp.djn/red) - Besonders ärgerlich ist es, wenn der Computer durch einen Blitz beschädigt wird und Software neu gekauft und aufgespielt werden muss. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Unna (AZ: 16 C 634/08) muss die Hausratversicherung die entstehenden Kosten jedoch nicht zahlen, wenn alte Software neu aufgespielt werden muss. Denn diese Kosten fallen weder unter den Begriff der versicherten Sachen noch unter die versicherten Kosten, sodass die Versicherung nicht ersatzpflichtig ist.

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