Archiv-News 16.01.2004
Gesetz gegen Verkauf der Sparkasse Stralsund in Arbeit
Das Gerangel um den Verkauf der Sparkasse Hansestadt Stralsund geht in eine neue Runde. Nach dem Bürgerschaftsbeschluss die Sparkasse an private Institute zu verkaufen, hat nun das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommerns angekündigt, das Sparkassengesetz zu ändern und rechtlich eindeutige Vorschriften zu schaffen, die eine Veräusserung endgültig unmöglich machen sollen.
Seitdem die Bürgerschaft der Stadt Stralsund am 11. Dezember 2003 beschlossen hatte, den Verkauf des kommunal verankerten Kreditinstitutes an eine Privatbank zu prüfen, erhitzen sich die Gemüter. Der Stralsunder Oberbürgermeister Harald Lastovka (CDU) will das Kreditinstitut unter allen Umständen veräussern. Mit den Erlösen sollen Kindergärten und andere kommunale Einrichtungen finanziell besser ausgestattet werden. Die SPD stimmte in der Bürgerschaft mit ihm. Lediglich die PDS verweigerte ihr Ja zum Verkauf.
Der SPD-Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns, Gottfried Timm, zog jedoch schon kurz nach Bekanntwerden der Stralsunder Pläne die Rote Karte und stellte klar, dass er und seine Amtskollegin vom Finanzministerium, Sigrid Keler (SPD), als oberste Aufsichtsbehörde der Kommunen und der Sparkassen rechtliche Bedenken gegen den Verkauf sehen. Am 20. Dezember legten sodann die beiden Landesministerien das bereits angelaufene Bieterverfahren bis zum 19. Januar 2004 auf Eis mit der Begründung, es gelte zunächst die rechtlichen Sachverhalte abschliessend zu prüfen.
Diese Woche wurde nun bekannt, dass die Finanzministerin plane, das Sparkassengesetz so zu ändern, dass ein wie auch immer gearteter Verkauf erheblich erschwert würde. Künftig soll eine Fusion absoluten Vorrang gegenüber einer Auflösungen einer Sparkassen haben. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass Lastovka einen "Asset Deal" anvisiert: Er will unter Umgehung eines direkten Verkaufs einzelne Wirtschaftsgüter der Bank veräussern und die Sparkasse so aushöhlen, dass sie zwar ganz dem Sparkassengesetz folgend eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes bleibe, aber faktisch ohne operative Basis. Der Vorstoss aus dem Finanzministerium will nun also juristisch eindeutige Vorgaben schaffen, an denen Lastovka nur anhand einer gerichtlichen Klärung vorbeikommen kann.
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