Archiv-News 05.01.2004

Freistellungsbeträge für Kapitalerträge im Neuen Jahr gekürzt

Mit dem Neuen Jahr kommen auch bei den Freistellungsaufträgen neue Regelungen auf die Bundesbürger zu. Konnten Sparer bisher 1.550 (Alleinstehende) bzw. 3.100 (Verheiratete) Euro an Kapitalerträgen ohne Abgabe einstreichen, so sind es nun nur noch 1.370 bzw. 2.740 Euro.

Die Kürzung um 180 bzw. 360 Euro sollten vor allem jene Sparer beachten, die mehreren Banken Freistellungsaufträge für ihre Konten, Sparbücher oder Wertpapierdepots erteilt haben und nun unter Umständen die Beträge über die unterschiedlichen Konten neu verteilen müssen, um so nicht über die Marge zu gelangen. Der Pauschbetrag für Werbungskosten, der noch zum Freibetrag hinzugerechnet werden kann, beläuft sich unverändert auf 51 bzw. 102 Euro. Der maximale Freibetrag beträgt somit 1.421 bzw. 2842 Euro. - cs

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