Archiv-News 21.02.2003

Eletronische Signatur für Elster der Flaschenhals

Die elektronische Steuererklärung, kurz Elster, ist für die breite Bevölkerung in greifbare Nähe gerückt. Eine Verordnung des Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das Spektrum für die erlaubten elektronischen Signaturen erweitert.

Die inzwischen gültige "Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen und sonstigen für das Besteuerungsverfahren erforderlichen Daten (Steuerdaten-Übermittlungsverordnung - StDÜV)" regelt die rechtsverbindliche Abgabe von elektronisch übermittelten Steuererklärungen und stellt die elektronische Variante der physischen rechtlich gleich, teilte das BMF unlängst mit. Für eine Übergangszeit wurden in der Verordnung Erleichterungen für die elektronische Signatur verankert. Laut BMF können so neben den Signaturen der Trustcenter, die bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post akkreditiert sind, auch vom Arbeitgeber herausgegebene Signaturen für Elster genutzt werden. Nach Angaben des BMF gehören dazu z.B. Signaturkarten nach dem Standard des Zentralen Kreditausschusses, Mitarbeiter- bzw. Firmenkarten sowie elektronische Dienstausweise.

Während die elektronische Signatur für den Steuerpflichtigen noch durchaus ein Problem darstellen könnte, ist die zweite Voraussetzung leichter zu erfüllen. Erstellt werden muss die elektronische Steuererklärung mit dem Programm ElsterFormular. Dieses ist kostenlos unter www.elster.de abrufbar. Es handelt sich hierbei jedoch lediglich um eine Formularsoftware, Beratung werde nicht unterstützt, merkt das BMF an. Die Steuerklärung kann erstmals für den Veranlagungszeitraum 2002 elektronisch eingereicht werden. - gra

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