Archiv-News 09.01.2001
ec-Karten Zahlungen sollen teurer werden
Die deutschen Banken und Sparkassen planen eine Gebührenerhöhung für elektronische Zahlungen mit der ec-Karte. Kernpunkte dieser Initiative, so war vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) zu erfahren, sind die Erhöhung der Sockelbeträge für POZ- und POS-Zahlungen um jeweils zehn Pfennig auf 25 Pfennig bzw. 35 Pfennig, um weiterhin diese Zahlungen kostendeckend abwickeln zu können. Darüber hinaus soll dann auch für das einfache Lastschriftverfahren eine Gebühr erhoben werden, und zwar in Höhe der für das POZ-Verfahren. Das einfache Lastschriftverfahren wird vom Einzelhandel nämlich gern genutzt, um die für POS und POZ zu entrichtenden Kosten zu sparen. Dabei lässt sich der Händler mit Hilfe der Daten, die auf der ec-Karte gespeichert sind und einem Lesegerät eine einfache Einzugsermächtigung vom Kunden unterschreiben, mit der dann die Abbuchung vom Kundenkonto legitimiert ist. Und ohne für den Service der bargeldlosen Zahlung eine entsprechende Gebühr zu entrichten, wie ein Sprecher des DSGV gegenüber gelon.de anmerkte. Doch das soll sich in Zukunft ändern.
Die Kreditwirtschaft ist sich einig, dass auch für die einfache Lastschrift eine Gebühr zu entrichten sei. Denn schließlich beruhe dieses Bezahlverfahren auf einer Dienstleistung, die die Banken und Sparkassen im Vorfeld erbrächten: Sie prüften die Bonität des Kunden und gäben die Karte aus. Die Einigkeit für diese Gebührenregelung führte bereits im August 2000 zu einem Beschluss des Zentralen Kreditausschusses. Da dieser in der gesamten Branche umgesetzt werden soll, wurde er dem Bundeskartellamt zur Entscheidung vorgelegt, wie der Sprecher des DSGV erläuterte. Eine Entscheidung stehe derzeit allerdings noch aus und es sei ungewiss wann diese zu erwarten sei, wurde gelon bestätigt. In Branchenkreisen wird von einer baldigen Genehmigung ausgegangen, da es sich lediglich um eine Erhöhung der Gebühren handele, die die kostendeckende Abwicklung aller elektronischen Zahlungen gewährleisten soll, war vom DSGV zu hören.
Wie weiter zu erfahren war, handelt es sich bei diesen Gebühren um so genannte Interbankenentgelte. Die Gebühren werden also nicht dem Händler belastet, sondern der Bank des Händlers. Inwieweit diese Kosten dann jedoch auf den Händler oder gar den Kunden abgewälzt werden, blieb auf Nachfrage beim DSGV offen. - gra
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