Archiv-News 14.01.2004

Das Grundrecht auf ein Girokonto

Ohne Bankverbindung keine Wohnung, ohne Wohnung keinen Job, ohne Job kein eigenes Einkommen. So sieht häufig der Teufelskreis für manch einen in Not geratenen Menschen aus. Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) organisierten Verbände haben daher nach ausführlicher Diskussion dieser Problematik 1995 die Empfehlung "Girokonto für jedermann" herausgegeben und somit den Anspruch auf ein Konto untermauert.

Die im ZKA vertretenen Verbände haben sich mit der Übernahme dieser Empfehlung verpflichtet, jedem, der dies beantragt und sich per Personalausweis oder anderweitig legitimieren kann, ein Girokonto zur Verfügung zu stellen. Bis 1999 waren 1,1 Mill. solcher Konten eröffnet worden. Nach noch nicht veröffentlichen neuesten Zahlen wird sich die Gesamtsumme 2003 auf 1,5 bis 1,6 Mill. Konten belaufen, wie ein Sprecher des Bundesverband deutscher Banken (BdB) gegenüber Gelon.de mitteilte.

Sollten keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen, so gewährleisteten alle Privatkundenbanken mit Erteilung eines Kontos, dass sie mindestens Gutschriften verbuchen, Geld ein- und auszahlen und Überweisungen für den Kunden ausführen. Eine negative Schufa-Auskunft allein reiche nicht, um dem Antragsteller eine Kontoeröffnung zu verweigern, so der BdB. Allerdings könne das Kreditinstitut ausschliessen, dass der Kunde sein Guthaben überzieht.

Wer allerdings sein Konto missbraucht, um damit etwa Geldwäsche zu betreiben, oder wer falsche Angaben zur eigenen Person macht, dem kann eine Kontoeröffnung verweigert werden. Auch die Belästigung oder gar Gefährdung der Mitarbeiter sowie die Nichteinhaltung getroffener Vereinbarungen können eine Nichterteilung eines Kontos begründen. Dasselbe gilt auch für den Fall, dass das Konto durch die Vollstreckung von Gläubigerinteressen blockiert ist oder die Gebühren für die Kontoführung nicht gedeckt sind.

Das Anrecht auf ein Guthaben-Konto kann von einem Ombudsmann überprüft werden. Sollte eine Bank sich weigern, ein Konto einzurichten, so kann der angerufene Schlichter überprüfen, ob die Bank mit der Verweigerung gegen die Empfehlung des ZKA verstösst. Die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft sehen die Gewährung eines Girokontos als sozialen Akt, der auf unbürokratische Weise die sozial Schwächeren unterstütze - egal ob sie Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe beziehen. - cs

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