Archiv-News 08.02.2001

Baden-Württemberg vergibt BSE-Sonderkredite

Die Landesregierung Baden-Württemberg will mit zinsverbilligten Liquiditätshilfedarlehen zur Bewältigung der BSE-Krise beitragen. Rinderhalter und Betriebe der gewerblichen Wirtschaft, deren Existenz durch Liquiditäts- und Ertragsausfälle bedroht wird, können über die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) diese Darlehen beantragen. Wie die L-Bank mitteilte, ist Voraussetzung, dass eigene Mittel zur Kompensierung der Ausfälle nicht vorhanden sind und diese Mittel auch nicht in ausreichendem Umfang durch unternehmerisches Handeln erzielt werden können.

Die Darlehenshöhe orientiert sich am Rinderbestand und kann bis zu 400 DM je Rind und bis zu 60.000 DM je Unternehmen betragen, so die L-Bank. Die Darlehensuntergrenze liege bei 20.000 DM. Die Darlehen werden mit einer Darlehenslaufzeit von 4 Jahren ausgestattet, nach einem tilgungsfreien Jahr sind die Darlehen in 12 gleichen Raten zurückzuzahlen, heißt es. Die Zinsverbilligung betrage im ersten Jahr bis zu 5%, im zweiten Jahr bis zu 4%, im dritten Jahr bis zu 3% und im vierten Jahr bis zu 2%. Die Maßnahmen bedürften noch der Genehmigung der EU. Bis zum 30.6.2001 könnten die Anträge bei den zuständigen Ämtern für Landwirtschaft gestellt werden. Auf der Grundlage des Bewilligungsbescheides des zuständigen Landwirtschaftsamtes erteile die L- Bank ihre Darlehenszusage an die vom Antragsteller genannte Hausbank. Das Darlehen werde mit den für die Laufzeit gültigen verbilligten Zinssätzen an die Hausbank zugesagt.

Die BSE-Krise habe nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch in vor- und nachgelagerten Wirtschaftszweigen Baden-Württembergs bereits große Schäden verursacht, heißt es weiter. Als Sofortmaßnahmen biete die L-Bank auch hier zinsverbilligte Liquiditätshilfedarlehen für kleinere und mittlere Unternehmen an. Das Angebot gelte für Betriebe die einen massiven Umsatzeinbruch aufgrund der BSE-Krise nachweisen können und unverschuldet in diese Krise geraten sind. Die Laufzeit der Darlehen betrage maximal 4 Jahre. Die Konditionen für diese Darlehen würden zwei Prozentpunkte unter den kapitalmarktnahen Zinssätzen des Liquiditätshilfeprogramms der L-Bank liegen. Auch diese Maßnahmen bedürfen noch der Genehmigung durch die EU-Kommission. Soweit Darlehen verbürgt werden sollen, könne bei Bedarf eine teilweise Ausfallbürgschaft bzw. Entlastungszusage beantragt werden. Das Programm werde vorerst bis zum 31.12.2001 offen gehalten. Weitere Informationen sind bei der L-Bank zu erfragen. - wag

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