Archiv-News 21.03.2003
AWO nimmt Kontoverweigerung für Verschuldete aufs Korn
Banken können Privatpersonen aufgrund von Verschuldung die Kontoführung entziehen und die Einrichtung eines Guthabenkontos ablehnen. Zudem wird mitunter von dem ohnehin schon finanziell Gebeuteltem auch noch eine höhere Gebühr für die dann zwingenden Bareinzahlungen abverlangt.
Darauf ist die AWO (Arbeiterwohlfahrt) durch Hinweise der Schuldnerberatungsstellen aufmerksam geworden und hat dies zum Anlass für eine Mahnung genommen. In dieser erinnert sie Banken und Kredithäuser an die Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses ZKA vom Juni 1995 (siehe dazu untenstehenden Link), nach der verschuldeten Haushalten unabhängig von der Höhe ihres Einkommens und ihrer Verschuldungslage die Einrichtung von Guthabenkonten zu ermöglichen sei. Diese Konten seien dann nicht überziehungsfähig, durch bargeldlose Transaktionen aber kostengünstiger, so die AWO. Zweck der ZKA-Empfehlung war es, so wurde weiter mitgeteilt, die Einführung eines Gesetzes zu vermeiden, welches die Kontoeinrichtung von Verschuldeten regelt. Die AWO geht aber nun davon aus, dass mit zunehmender Zahl von Verschuldeten, die bei Banken abblitzten, eine gesetzliche Regelung immer wahrscheinlicher werde. Zugleich rät sie Betroffenen sich im Fall des Falles an die Ombudsmänner der entsprechenden Bankengruppe zu wenden. -mga/ gra
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