Archiv-News 26.02.2001

Auch Freibeträge werden auf Euro umgestellt

Wenn derzeit die Rede vom Euro ist, dann nur von der gewaltigen logistischen Herausforderungen für Banken, Sparkassen und Einzelhandel. Zum 01. Januar 2002 werden aber auch die Freibeträge und Freigrenzen auf Euro umgestellt. Diesem Randthema des Euro hat sich nun der Bundesverband deutscher Banken (BdB) angenommen und darauf hingewiesen, dass sich durch den krummen Euro-Umrechnungskurs von 1,95583 DM für einen Euro auch krumme Freibeträge ergeben. Der Gesetzgeber hat mit dem Steuer-Euroglättungsgesetz bestimmte Beträge gerundet - und dabei nicht immer zu Gunsten des Steuerzahlers gehandelt, gab der BdB zu bedenken.

Die folgende Tabelle soll einen Überblick über ausgewählte Freibeträge, Freigrenzen und Förderbeträge geben:

Freibeträge, Freigrenze und Förderbeträge für einen Alleinstehenden pro Jahr

in DM gültig bis 31. Dezember 2001

in Euro gültig ab 01. Januar 2002

umgerechnet in DM ab 01. Januar 2002

(gerundet)

Sparerfreibetrag

3.000

1.550

3.031,54

Werbungskostenpauschale bei Kapitalvermögen

100

51

99,75

Bagatellgrenze für Zinsabschlag

20

10

19,56

Freigrenze für Spekulationsgewinne

1.000

512

1.001,38

Eigenheimzulage für Modernisierungen

2.500

1.278

2.499,55

Eigenheimzulagen für Neubauten

5.000

2.556

4.999,10

Einkommensgrenzen für Eigenheimzulage

auf zwei Jahre

160.000

81.807

160.000,58

Arbeitnehmer-Sparzulage für Beteiligungssparen

800

408

797,98

Arbeitnehmer-Sparzulage für Bausparen

936

480

938,80

Quelle: Bundesverband deutscher Banken

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