Finanzen-News 15.06.2010
Infos
Was bringt die Verbraucherkreditrichtlinie?
Die neue Verbraucherkreditrichtlinie, die am dem 11. Juni 2010 in Kraft getreten ist, soll den Wettbewerb in der EU stärken und Angebote für den Verbraucher transparenter machen. Britta Schichler, Mitglied der Geschäftsführung bei Barclaycard Deutschland, erklärt die Vor- und Nachteile der Verbraucherkreditrichtlinie.
Warum wird die Verbraucherkreditrichtlinie eingeführt?
Mit der neuen Richtlinie soll der Verbraucherschutz in der EU gestärkt werden. Ziel ist es, Angebote für den Kunden transparenter und vergleichbarer zu machen, erklärt Britta Schichler von Barclaycard. Alle Kreditangebote werden zukünftig in einer europaweiten, einheitlichen Vorlage erstellt. Das bedeutet, dass Angebote in Spanien zukünftig genauso aussehen werden wie in Deutschland, Schweden oder Polen. Hintergrund ist die Vereinheitlichung des Euro-Zahlungsverkehrs, die so genannte SEPA (Single Euro Payments Area)."
Für wen gilt die neue Verbraucherkreditrichtlinie?
Die Verbraucherkreditrichtlinie muss von allen Banken im EU-Raum angewendet werden. Neben einem klassischen Ratenkredit gilt die Richtlinie auch für Kreditkarten mit Kreditfunktion, wie es beispielsweise bei den Barclaycard Kreditkarten der Fall ist.
Welche Veränderungen bringt die Richtlinie für Kunden?
Britta Schichler: Verbraucher, die sich für Kredite interessieren, werden in Zukunft Angebote von verschiedenen Banken leichter vergleichen können. Diese müssen nach einer einheitlichen Vorlage erstellt werden. Somit sieht der Verbraucher auf einen Blick, welche Zinssätze und Leistungen ein Kreditangebot beinhaltet. Damit entfällt lästiges Suchen nach den Informationen in den einzelnen Angeboten. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Verbraucher ein Kreditangebot direkt am Schalter in der Bank, über das Internet oder an einem Promotionstand anfragt. Dadurch erhält der Kunde künftig allerdings auch deutlich mehr Informationsblätter – das kann dazu führen, dass sich Interessenten überfordert fühlen.
Ändert sich noch etwas durch die Verbraucherkreditrichtlinie?
Neben der formalen Vereinheitlichung der Angebote ändert sich auch deren Inhalt, erklärt Birtte Schichler. So müssen Banken ab dem 11. Juni 2010 auch den Zinssatz bei verspäteter Rückzahlung des Kredits angeben. Darüber hinaus werden Kunden über ihre Rechte bei der vorzeitigen Rückzahlung eines Kredits informiert. Die Werbung wird für den Kunden ebenfalls transparenter. So darf künftig nur mit dem durchschnittlich vergebenen Zinssatz geworben werden. Es ist also nicht länger möglich, mit einem niedrigeren Zinssatz zu werben, diesen aber nur selten zu gewähren.
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