Finanzen-News 03.05.2012

Neues Angebot

Verbraucherzentrale prüft Kredite mit Restschuldversicherung

Bei der Verbraucherzentrale Hamburg kann man ab sofort Kreditverträge mit Restschuldversicherung prüfen lassen. Der Vertrag wird rechtlich analysiert, der Zinssatz mit der Zinsempfehlung der Deutschen Bundesbank abgeglichen und die korrekte Forderung berechnet.

Hamburg (red) - Zudem liefert die Verbraucherzentrale Musterbriefe, mit denen die Bankkunden Ansprüche gegenüber ihrem Kreditinstitut geltend machen können.

Konsumentenkredite werden Verbrauchern oft mit einer Restschuldversicherung verkauft, die im Todesfall die Rückzahlung des Kredits absichern soll. Meistens wird die Versicherungsprämie von den Banken zur Kreditsumme addiert, was das Darlehen deutlich verteuert. Die Rechtsprechung beurteilt dies als verbundenes Geschäft, das den Kreditnehmern bestimmte Ansprüche eröffnet.

Verträge noch nach Vertragsende widerrufen

"Die Verträge enthalten oft falsche Widerrufsbelehrungen und können daher selbst nach Vertragsende noch von den Kreditnehmern widerrufen werden", so Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Für Verbraucher werden die Kredite im Nachgang erheblich günstiger. Sie müssen nur die Nettokreditsumme mit einer marktüblichen Verzinsung zurückzahlen, die Restschuldversicherungsprämie wird voll erstattet. Bei bereits zurückgezahlten Krediten müssen die Banken sogar Geld erstatten.

"Leider ist die gute Nachricht bei vielen Kreditnehmern, die einen Vertrag mit Restschuldversicherung abgeschlossen haben, noch gar nicht angekommen. Mit unserer Kreditprüfung wollen wir Betroffenen helfen, sich von den überhöhten Forderungen der Kreditgeber zu befreien", erläutert Castelló. Die Praxis zeige, dass sich die genaue Prüfung eines Konsumentenkredits lohnt: Mehrere tausend Euro wurden bereits Banken gegenüber geltend gemacht.

Eine Prüfung kostet 65 Euro

Der Kostenbeitrag für das neue Angebot beträgt 65 Euro pro Vertrag. Verbraucher, die Interesse an einer Prüfung ihres Kredit- und Restschuldversicherungsvertrags haben, sollten ihre Vertragsunterlagen mit dem "Kleingedruckten" sowie eine Einzugsermächtigung per Post an die Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22 in 20999 Hamburg schicken. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.vzhh.de.

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