Finanzen-News 13.10.2010
Bewährte Systeme erhalten
Verbraucherzentrale kritisiert EU-Pläne zur Einlagensicherung
Funktionierende nationale Systeme der Einlagensicherung müssen trotz neuer EU-Regeln erhalten bleiben. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Berlin (red) - Nach Plänen der EU-Kommission würde das Institutssicherungssystem der Sparkassen und Volksbanken nicht als Einlagensicherung anerkannt. "Die Reform ist grundsätzlich richtig. Doch es bringt nichts, das Kind mit dem Bade auszuschütten", kritisiert vzbv-Vorstand Gerd Billen.
Sparkassen und Volksbanken sichern sich gegenseitig bei Zahlungsschwierigkeiten ab. Solche Institutssicherungssysteme minimieren die Gefahr einer Insolvenz und gehen damit über die reine Einlagensicherung hinaus. Würden die EU-Pläne Realität, wären diese Geldhäuser gezwungen, eine Parallelstruktur zum Zwecke der Einlagensicherung aufzubauen. Die Mehrkosten müssten zum Großteil die Verbraucher tragen.
Forderungen des vzbv zur Einlagensicherung
Der vzbv fordert daher eine Anpassung der geplanten EU-Vorgaben zur Einlagensicherung, die es erlaubt, unter bestimmten Bedingungen bewährte Strukturen in den Mitgliedsstaaten zu erhalten. Auf die Institutssicherung bezogen hieße dies: Kann die Institutssicherung einen vollständigen Ausfall eines Instituts nicht verhindern, hat der Verbraucher trotzdem einen Rechtsanspruch auf die volle Höhe der Einlagensicherung (geplant sind derzeit 100.000 Euro). Zudem werde die Leistungsfähigkeit des Institutssicherungssystems von der Finanzaufsicht streng kontrolliert. Die Institutssicherung darf darüber hinaus für die Einlagensicherung keine Steuergelder in Anspruch nehmen.
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