Finanzen-News 10.06.2010

Verbraucherkredite

Verbraucherkredite: Mehr Transparenz für Kunden

Am 11. Juni 2010 beginnt nicht nur die Fußball WM 2010, auch für Kreditnehmer gibt es gute Nachrichten. Mit der neuen gesetzlichen Vorgabe für Verbraucherkredite sollen Verbraucher besser über Kredite informiert und ihnen die Kreditentscheidung erleichtert werden.

Berlin (red) - Ab 11. Juni dieses Jahres treten neue gesetzliche Vorgaben für Verbraucherkredite europaweit in Kraft. Die Bestimmungen gelten für Anschaffungsdarlehen, Überziehungsmöglichkeiten und Immobiliendarlehen. Die Neuerungen enthalten u.a. erweiterte Informations- und Erläuterungspflichten der Banken, die Kreditentscheidungen der Kunden erleichtern sollen, erklärt der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Die neuen gesetzlichen Vorgaben berühren alle Phasen der Kreditentscheidung zwischen Bank und Kunde, also die Werbung, die Information und Erläuterung, den Vertragsabschluss, die Laufzeit und die Beendigung des Vertrages.

Werbung für Verbraucherkredite mit repräsentativem Beispiel

Wirbt ein Institut für Kredite mit einer Zinsangabe, muss diese mit einem repräsentativen Beispiel eines effektiven Jahreszinses verknüpft sein. Dieser Zins soll bei der überwiegenden Anzahl der Verträge dieses Anbieters tatsächlich zustande kommen. Diese Regelung verspricht mehr Transparenz und Objektivität für Verbraucher.

Kunden erhalten vorvertragliche Informationen

Informationen über Kreditart, Kosten und andere wichtige Kreditdetails erhalten Verbraucher von ihrer Bank vor Vertragsabschluss in einer vom Gesetzgeber vorgeschriebenen tabellarischen Form. Je nachdem, ob es sich um einen Anschaffungskredit, die Überziehungsmöglichkeit oder das Immobiliendarlehen handelt, variieren diese Informationen, um den Besonderheiten jeder Kreditart gerecht zu werden.

Vertragsabschluss auf erweiterter Wissensgrundlage

Für Kreditverträge sieht der Gesetzgeber jetzt zusätzliche Pflichtangaben vor, die eine weitere Wissens- und Entscheidungsgrundlage für Kunden darstellen. Gleichzeitig werden die Verträge damit natürlich noch umfangreicher. Beispielsweise enthalten Kreditverträge künftig auch den Namen und die Anschrift eines Darlehensvermittlers, sofern ein solcher tätig geworden ist.

Vorzeitige Rückzahlung von Krediten leichter möglich

Bei Anschaffungsdarlehen ist für Kreditnehmer nun das Recht auf vorzeitige Erfüllung im Gesetz festgeschrieben. Damit können Kunden ihren Kredit vorzeitig zurückführen. Zur Vermeidung eines Schadens für die Bank hat der Gesetzgeber in solchen Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung vorgesehen. Diese Möglichkeit sieht das Gesetz jedoch nicht für Immobiliendarlehen vor. Dennoch finden Genossenschaftsbanken und ihre Kunden fast immer einen Weg, auch ein solches Darlehen vorzeitig abzulösen.

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