Finanzen-News 06.04.2010
Gesetzesänderung
Verbraucher können Ihre SCHUFA-Daten kostenlos abfragen
Seit dem 1. April 2010 haben Verbraucher die Möglichkeit, einmal im Jahr kostenlos eine Übersicht zu bekommen, welche Daten die SCHUFA oder andere Auskufteien zu Ihrer Person gespeichert haben und wer diese Daten zu welchem Zweck bekommen hat.
Eine im letzten Jahr erschienene Studie im Auftrag des Bundesverbraucherschutzministeriums kam außerdem zu dem beunruhigenden Ergebnis, dass in vielen Fällen die Bewertung von Verbrauchern auf falschen oder veralteten Daten beruhte. Diese Bonitätsbewertung entscheidet aber darüber, zu welchem Zinssatz Verbraucher Kredite bekommen bzw. ob etwa Handyverträge oder Versandgeschäfte eventuell sogar abgelehnt werden.
Kostenlose Abfrage von SCHUFA-Einträgen und Scorewert
Die Verbraucherzentrale Thüringen begrüßt daher, dass Verbraucher aufgrund einer Gesetzesänderung seit dem 1. April 2010 einmal pro Jahr Ihre Daten kostenlos abfragen können. Außerdem haben die Verbraucher jetzt einen Anspruch darauf, zu erfahren, welchen "Scorewert" die Auskunfteien, wie z.B. die SCHUFA, berechnet und welche Daten sie dafür benutzt haben.
"Das schafft mehr Transparenz und die Verbraucher bekommen vor allem dadurch die Möglichkeit, gegen falsche Daten vorzugehen.", so Andreas Behn von der Verbraucherzentrale Thüringen. Er ermuntert Verbraucher von dieser neuen Möglichkeit rege Gebrauch zu machen.
Neben SCHUFA gibt es noch weitere Auskunfteien
Die Verbraucherzentrale weist auf ein ebenfalls wenig bekanntes Problem hin: Während die SCHUFA weithin bekannt ist, gibt es eine Reihe von fast unbekannten Unternehmen, die ebenfalls Daten über die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern sammeln und an Unternehmen herausgeben.
Die Verbraucherzentrale Thüringen hält deshalb in ihren Beratungsstellen und auf ihrer Internetseite www.vzth.de eine Übersicht mit Adressen dieser Auskunfteien und einen Musterbrief für die kostenlose Abfrage bereit.
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