Finanzen-News 23.01.2012

Neue Richtlinie

Unternehmer sollten Steueranmeldung rechtzeitig abgeben

Härtere Zeiten drohen Unternehmern, die ihre regelmäßige Steueranmeldung, etwa bei der Umsatzsteuer oder Lohnsteuer, nicht rechtzeitig abgeben. Darauf weist der Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V. hin.

Kiel (red) - Nach einer neuen Verwaltungsrichtlinie für die Finanzämter sollen künftig verspätete Erklärungen sogleich an die Strafsachenstelle zugeleitet werden. Damit droht für viele Steuerpflichtige eine erhebliche Eskalation des Steuerverfahrens. "Es bleibt zu hoffen, dass die Finanzverwaltung weiterhin in kleinen Fällen mit Augenmaß vorgeht", appelliert der Präsident des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e.V. Lars-Michael Lanbin.

Zwar stellte auch bisher eine verzögerte Abgabe einer Steuererklärung nach allgemeiner Meinung eine "Steuerhinterziehung auf Zeit" dar. Dies gilt unverändert aber nur, wenn der Steuerpflichtige vorsätzlich die Zahlung durch Abgabe der Steuererklärung nach Ablauf der Frist verzögert. In vielen Fällen beruht aber die Verspätung auf anderen Gründen, wie Krankheit, fehlenden Unterlagen oder schlichtweg Vergessen. In der früheren Version der genannten Anweisung wurde auf die automatische Einschaltung der Straf- und Bußgeldstelle verzichtet, so der Steuerberaterverband.

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