Finanzen-News 28.11.2011

Grauer Markt

Neues Gesetz schützt vor unseriösen Finanzberatern

Unseriöse und unqualifizierte Finanzberater sollen bei potenziellen Anlegern künftig nicht mehr so leichtes Spiel haben. Der Bundesrat ließ am Freitag ein Gesetz zur Regulierung des Grauen Kapitalmarkts passieren.

Berlin (dapd/red) - Dadurch werden die Pflichten für Banken und Sparkassen im regulierten Bereich des Kapitalmarktes auf Anbieter im unregulierten Grauen Markt ausgedehnt. Ein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit.

Mehr Information und Transparenz

Anlageberater werden künftig verpflichtet, Provisionen offen zu legen sowie über ein Beratungsgespräch ein Protokoll zu führen und es dem Anleger zur Verfügung zu stellen. Zudem sind die Anbieter verpflichtet, kurze und verständliche Informationsblätter über die angebotenen Produkte zu erstellen. Außerdem müssen Berater künftig für die Berufsausübung einen Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen.

© 2000-2012 Gelon.de

szmtag