Finanzen-News 04.07.2011

Verbraucherschutz

Kunden bekommen "Beipackzettel" beim Wertpapierkauf

Seit 1. Juli 2011 müssen Banken und Finanzinstitute bei einer Anlageberatung kompakte Produktinformationen aushändigen. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) verspricht sich davon eine deutliche Stärkung des Verbraucherschutzes im Finanzbereich.

Berlin (dapd/red) - "Ich freue mich, dass meine Initiative für das Produktinformationsblatt per Gesetz umgesetzt wird. Für den Verbraucher werden Kosten und Risiken einer Geldanlage künftig auf den ersten Blick erkennbar sein", sagte Aigner.

Die sogenannten Produktinformationsblätter, also quasi "Beipackzettel" bei Wertpapieren, sind ab 1. Juli für Banken und Finanzdienstleistungsinstitute bei einer Anlageberatung zum Wertpapierkauf verpflichtend. Sie müssen auf zwei DIN A4-Seiten Angaben über Rendite, Risiko und Kosten der Anlageempfehlung enthalten.

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