Finanzen-News 29.07.2011
Basel III
Kreditvergabe an Mittelstand könnte eingeschränkt werden
Der Mittelstand in Deutschland ist gut durch die Krise gekommen, vor allem auch deshalb, weil er weiterhin gut an Kredite kam. Der Präsident des baden-württembergischen Sparkassenverbands, Peter Schneider, warnt aber davor, dass die Kreditvergabe an die Unternehmen in Deutschland deutlich eingeschränkt werden könnte.
Stuttgart (dapd-bwb/red) - Höhere Anforderungen an die Einlagensicherung, Aufwandskosten für Verbraucherschutz und striktere Eigenkapitalanforderungen durch das neue Regelwerk Basel III führten dazu, dass insgesamt bei den Krediten Kürzungen drohten, sagte Schneider am Dienstag in Stuttgart.
Im ersten Halbjahr 2011 waren die 53 Sparkassen im Land noch freigiebig mit Krediten: Zum Stichtag 30. Juni hatten sie knapp 46,5 Milliarden Euro an mittelständische Kunden verliehen, eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Prozent. Insgesamt vergaben die Institute Kredite über fast 100 Milliarden Euro und steigerten ihre Zusagen um zwei Prozent.
Warnung vor neuen Belastungen
Verbindlichkeiten und Kredite an andere Institute wurden dagegen um mehr als zehn Prozent zurückgefahren. In der Folge sank auch die Bilanzsumme des Sparkassenverbands Baden-Württemberg um 1,1 Prozent auf knapp 170 Milliarden Euro. Schneider warnte allerdings vor neuen Belastungen für die Banken. Der Sparkassenverband im Land könne zwar noch eine Schippe drauflegen, was Kredite angeht, versicherte er. Weitere Regularien würden aber für den Sektor insgesamt problematisch.
"Vorsicht mit Basel III"
Das Regelwerk Basel III bewerte nach derzeitiger Planung die Risiken für Mittelstandskredite und Kapitalmarktgeschäfte gleich. "Aus der Krise hätte man lernen müssen, dass die Kapitalmarktkredite die gefährlichen sind", sagte Schneider. Der Mittelstandskredit sei zu stark risikogewichtet. "Vorsicht mit Basel III", sagte Schneider. Er werbe stark dafür, dass die deutsche Politik die Umsetzung in Deutschland für sich reklamiere. Die EU-Kommission wolle das Regelwerk aber per Verordnung durchdrücken. Das habe eine verfassungsrechtliche Dimension, sagte Schneider. Über die Möglichkeit einer Verfassungsklage müsse aber die Politik entscheiden.
Mehr Sicherheiten erforderlich
Positiv sei, dass die EU-Kommission nicht mehr plane, die Sparkassen in eine europaweite Bankenhaftung einzubeziehen. Stattdessen solle die spezifisch deutsche Institutssicherung der Sparkassen und Genossenschaftsbanken beibehalten werden. Allerdings sollen die Institute laut Schneider wohl deutlich mehr Geld als Sicherheit zur Seite legen als bisher. "Jetzt kostet es richtig Geld", sagte er. Das Geld stehe dann nicht für Kredite zur Verfügung.
Zudem kommen auf die Kreditinstitute Mehrkosten durch Verbraucherschutzregelungen zu. So müsse ein Berater sofort ein Produktinformationsblatt zücken, wenn ein bestimmtes Finanzprodukt in einer Beratung angesprochen werde. Andernfalls müsse er das Gespräch abbrechen. Das mache Beratungen schwieriger und könne dazu führen, dass Kunden etwa ins Internet ausweichen, kritisierte Schneider.
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