Finanzen-News 03.08.2010

Rechtslücken

Kostenfalle Zusatzversicherung bei Ratenkrediten

Neue Verbraucherkreditlinien sollten seit dem 11. Juni für mehr Transparenz im Bereich der Ratenkredite sorgen. Trotzdem exitieren auch hier noch Schlupflöcher mit denen Banken mehr Profit für sich rauschlagen können.

Linden (red) – Trotz der Verbraucherkreditrichtlinien, die seit dem 11. Juli 2010 Gültigkeit haben, gibt es besonders im Bereich der Zusatzversicherungen Umstände, die für den Kunden nicht ganz transparent sind. Bei den Zusatzversicherungen ist rechtlich festgelgt, dass Prämien aus dieser im effektiven Jahreszins berücksichtigt werden müssen. Dies gilt jedoch nur, wenn als Bedingung für einen Kredit der zusätzliche Abschluss einer Versicherung verlangt wird. Kann ein Kunde den Kredit ohne Zusatzpolice aufnehmen, steht die Bank nicht in dieser Pflicht und kann diese Prämien außen vor lassen.

Kostensteigerung bis zu 100 Prozent

Manche Banken wissen diesen Umstand auszunutzen. Da die Banken häufig die Kredite als Gesamtpaket anpreisen, sollte der Kunde selbst darauf achten, seine Kreditkosten nicht unnötig in die Höhe schnellen zu lassen. Beispielsweise kann bei einem Ratenkredit in Höhe von 10.000 Euro, wenn zusätzlich 29 Euro Versicherungsbeträge im Monat hinzukämen, bei der Gesamthöhe der zu entrichtenden Zinsen um 100 Prozent ansteigen, so die Berechnungen der ING DiBA.

Nutzen der Zusatzversicherungen fragwürdig

Der Nutzen von Zusatzversicherung gilt als umstritten. Beispielsweise wird bei einer Restschuldversicherung nur der jeweilige Saldo des Ratenkredits getilgt. Auch bei der Arbeitslosenversicherung sollte man genau die Konditionen beachten. Häufig findet hier eine Übernahme der Zahlungen erst nach mehreren Wochen statt und stellt diese auch wieder nach einer Gewährungszeit ein. Es empfiehlt sich deshalb Recherchen auch zu gesonderten Policen anzustellen. Einige Risikolebensversicherung beispielsweise, decken Risiken besser und günstiger ab.

© 2000-2012 Gelon.de

szmtag