Finanzen-News 22.02.2011

Leistungen

Kein Geld bei psychischen Unfallfolgen trotz Versicherung

Unfallversicherungen dürfen die vertraglich vereinbarten Leistungen für den Fall ausschließen, dass eine Invalidität wegen der psychischen Folgen eines Unfalls entsteht.

Frankfurt/Main (dapd/red) - Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt hervor. In dem Fall ging es um einen Radfahrer, der nach einem schweren Unfall und den daraus resultierenden Schmerzen an Depressionen litt und invalide wurde. Die Unfallversicherung wollte nicht zahlen und bekam vor Gericht Recht.

Die Richter verwiesen auf die Versicherungsbedingungen des Vertrags, in denen psychische Schäden nicht zu den versicherten Unfallfolgen gehörten. Da die Klausel rechtlich auch nicht zu beanstanden war, wurde die Klage des Mannes gegen seine Unfallversicherung abgewiesen.

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