Finanzen-News 22.08.2011

Online-Banking

ING-DiBa verspricht Kunden Haftungsfreiheit bei Missbrauch

Im Rahmen des "ING-DiBa Versprechens" sichert die Direktbank jetzt ihren Kunden zu, diese von der Haftung freizustellen, wenn Dritte deren Zugangsdaten zum Internetbanking missbrauchen. Der Vorfall muss dafür sofort gemeldet und eine Anzeige erstattet werden.

Frankfurt am Main (red) – Als Voraussetzung für die Übernahme eines Schadens muss der Kunde die Bank nur unverzüglich über den Vorfall, zum Beispiel einen Phishing-Angriff, informieren und eine Betrugsanzeige bei der Polizei erstatten. Außerdem dürfen die für die Transaktionen notwendigen Transaktionsnummern (iTAN oder mTAN) nicht auf demselben Computer oder Smartphone, mit dem der Kunde das Online-Banking betrieben hat, gespeichert oder empfangen worden sein.

Die gesetzlichen Bestimmungen

Nach dem Gesetz (§ 675v BGB) besteht bis zum Eingang der Sperranzeige eine verschuldensunabhängige Haftung des Kunden für Schäden bis zu einem Betrag von 150 Euro. Darüber hinaus haftet der Kunde für den gesamten Schaden, wenn er seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung und Nutzung der Zugangsdaten und TANs schuldhaft verletzt hat. Die ING-DiBa verzichtet auf eine Inanspruchnahme des Kunden nach diesen gesetzlichen Bestimmungen und hat eine entsprechende Haftungsfreistellung in den Kundenvertrag zum Internetbanking aufgenommen.

Wahlweise iTAN oder mTAN

Die Kunden von Deutschlands größter Direktbank haben jetzt auch die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch im Internetbanking anstelle des iTAN-Verfahrens das mTAN-Verfahren zu nutzen. Beim mTAN-Verfahren (mobile TAN) der ING-DiBa erhält der Kunde die Transaktionsnummer kostenfrei per SMS.

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