Finanzen-News 22.07.2010

Rechtstipp

"Hartz IV"-Empfängern steht nur Basis-Krankenversicherung zu

Empfängern des Arbeitslosengeld II steht in Sachen Krankenversicherung nur der Basisschutz zu. Keine Rolle spielten dabei anfallende Überbeträge bei privaten Versicherungen, befand das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.

Halle (ddp/red) - "Hartz IV"-Empfänger, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, haben kleinen Anspruch darauf, dass die Agentur für Arbeit den vollen Beitrag für den Krankenversicherungsschutz übernimmt. Lediglich den Grundschutz muss die Behörde sicherstellen und einen Zuschuss zur Krankenversicherung zahlen, wie er auch für einen gesetzlich Versicherten übernommen wird.

Differenzbeträge aus der eigenen Tasche

Betroffene müssen den Differenzbetrag bei Abschluss einer privaten Versicherung selbst zahlen. Dies spiele keine Rolle, befand das Landesozialgericht Sachsen-Anhalt. Denn der Versicherte habe die Möglichkeit, in den Basistarif zu wechseln, den die private Krankenversicherung anbieter, wobei auch dann eine eventuelle Differenz zur gesetzlichen Versorgung aus eigenen Mitteln zu zahlen sei.

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