Finanzen-News 09.06.2011
Urteil gegen Bankgebühren
Gericht spricht sich gegen Gebühren für Kontoauszüge aus
Banken dürfen ab sofort keine Gebühren mehr für Kontoauszüge erheben, die sie unaufgefordert ihren Kunden zusenden. Verbraucherschützer erkämpften dieses Urteil beim Landgericht Frankfurt, nun ist es rechtskräftig.
Berlin/Düsseldorf (red) - Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) verzeichnet mit der Kampagne gegen Bankgebühren für unaufgefordert versandte Kontoauszüge Erfolge. Laut Agenturmeldungen schafften die HypoVereinsbank und die Sparkasse Essen die Gebühren nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main gegen die Gebührenpraxis der Deutschen Bank ab. Damit widersprachen die beiden Banken einem Zeitungsbericht, wonach sie ihre Politik trotz des mittlerweile rechtskräftigen Richterspruchs nicht geändert hätten.
Urteil rechtskräftig
Bereits im April hatte das Landgericht Frankfurt der Deutschen Bank untersagt, Kunden Gebühren für das Zusenden von Kontoauszügen per Post zu berechnen. Dieses Urteil (Aktenzeichen: 2-25 O 260/10) ist jetzt rechtskräftig, weil die Deutsche Bank keine Berufung dagegen eingelegt hat. Der vzbv forderte Bankkunden auf, Entgelte für die Zusendung von Kontoauszügen, die nicht rechtzeitig am Auszugsdrucker abgerufen wurden, ab sofort zurückzuverlangen.
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