Finanzen-News 28.01.2011
Einbruch oder Betrug?
Einbruchsdiebstahl: Vorsicht bei Versicherungsgutachten
Nach einem Einbruchsdiebstahl kann es schnell zu Streitereien mit der Versicherung kommen - vor allem, wenn der Schließzylinder nicht aufgebrochen wurde. Die Frage ist dann nämlich: Liegt vielleicht ein nicht versicherter Einbruch oder gar ein Betrug vor?
Köln (dapd/red) - Wie der vor dem Landgericht Köln (AZ: 24 O 579/09) entschiedene Fall zeigt, beauftragen Versicherer in einem solchen Fall gern einen Gutachter, der aufzeigen soll, dass kein Einbruch vorgelegen haben kann. In dem Fall entschied das Gericht tatsächlich auf Basis des Gutachtens gegen den Versicherten und lehnte eine Ersatzpflicht der Versicherung ab.
Vorsicht wenn Versicherung Gutachten erstellen lässt
Gibt der Versicherer ein Gutachten in Auftrag, sollten Versicherte skeptisch werden und gemeinsam mit einem Anwalt das Gutachten angreifen. Nur so besteht die Möglichkeit, dass der Inhalt des Gutachtens nicht als Entscheidungsbasis dient. Im Idealfall lassen die Betroffenen selbst ein Gutachten erstellen, mit dem der Einbruchsdiebstahl belegt werden kann.
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