Finanzen-News 21.07.2010

Pfändungsschutz

Diakonie äußert Skepsis gegenüber P-Konten

Die Einführung des sogenannten P-Kontos soll es vereinfachen, das Girokonto vor Pfändungsansprüchen zu schützen. Personen, die kein Girokonto bekommen, hilft die Neuregelung jedoch nicht.

Dresden/Leipzig (ddp/red) - Das Anfang Juli eingeführte Pfändungsschutzkonto kann nach Ansicht der Diakonie Sachsen nur ein erster Schritt zu einem Girokonto für alle sein. Das sogenannte P-Konto helfe nur denjenigen, die überhaupt noch ein Girokonto bekommen, sagte Rotraud Kießling, Referentin Schuldnerberatung der Diakonie. Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes biete deshalb nicht allen Schuldnern mehr Schutz.Tatsächlich können nur bereits bestehende Konten in P-Konten umgewandelt werden.

Ein P-Konto gibt es nur bei bestehendem Girokonto

Mit der Reform der Kontopfändung wird sichergestellt, dass ein monatlicher Grundbetrag von 985,15 Euro nicht gepfändet werden kann. Überweisungen, Lastschriften, Barabhebungen sowie Daueraufträge über diesen Betrag sind möglich. Gegenüber der bisherigen Regelung soll der Pfändungsschutz nun einfacher zu verwirklichen sein. Zur Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto müsse der Schuldner eine Bescheinigung vorlegen, die von anerkannten Schuldnerberatungsstellen ausgestellt würden, hieß es.

Mehr Arbeit für Schuldnerberatungen

Genau diese Bescheinigungen bedeuteten für die Schuldnerberatungen einen Mehraufwand, der mit dem bisherigen Personal kaum zu bewältigen sei, sagte Kießling. In den 13 Beratungsstellen der Diakonie Sachsen erhalten deshalb nur Klienten eine solche Bescheinigung, die schon länger eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen. Die Nachfrage nach dem P-Konto sei in den ersten Wochen allerdings noch überschaubar. Bei den Banken scheint es bisher keine Probleme zu geben: Die Ostsächsische Sparkasse Dresden sowie die Voksbank Leipzig vermelden einen Mehraufwand, der zu bewältigen sei.

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