Finanzen-News 11.07.2011

OLG-Urteil bestätigt

BGH: Kreditkarten-Sperrung an Geldautomaten unzulässig

Die Karlsruher Richter bestätigten das Urteil des Oberlandesgerichts München vom Juni 2010, laut dem die Sparkassen ihre Geldautomaten für die Kreditkarten von Kunden konkurrierender Banken öffnen müssen.

Karlsruhe (dapd/red) - Sparkassen dürfen ihre Geldautomaten nicht für die Kreditkarten von Kunden konkurrierender Banken sperren. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte damit das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom Juni 2010 und verwarf eine Beschwerde der Sparkasse Ingolstadt gegen die Nichtzulassung der Revision.

Das Urteil des Oberlandesgerichts München

Die Richter des OLG München hatten die Sparkasse verurteilt, es zu unterlassen, Visa-Kreditkarten anderer Banken zu sperren. Die ING-DiBa, die Volkswagen Bank und die Targobank hatten gegen die Sparkasse Ingolstadt geklagt, damit diese die Sperrung ihrer Geldautomaten für die Kreditkarten der Kunden dieser Institute wieder zurücknimmt.

Bewertung des Urteils

Frank Kirchner, Leiter des Bereichs Karten bei der Targobank, begrüßte nun die BGH-Entscheidung. "Das ist ein Sieg für die Verbraucher in ganz Deutschland", sagte er. Mit der BGH-Entscheidung sei "das ebenso wegweisende wie verbraucherfreundliche Urteil des OLG München gegen die Sparkasse Ingolstadt rechtskräftig geworden."

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