Finanzen-News 15.07.2010
IKB-Vorstandsmitglied
Banker wegen Finanzkrise zu Bewährungsstrafe verurteilt
Erstmals ist in Deutschland ein Spitzen-Banker im Zusammenhang mit der Finanzkrise verurteilt worden. Der Ex-IKB-Chef bekommt eine Bewährungsstrafe und muss 100.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.
Düsseldorf (ddp/red) - Im Prozess um die Beinahe-Pleite der Mittelstandsbank IKB verhängte das Landgericht Düsseldorf am Mittwoch gegen den angeklagten früheren Vorstandsprecher Stefan Ortseifen eine zehnmonatige Bewährungsstrafe wegen Börsenmanipulation. Darüber hinaus muss der Ex-IKB-Chef, der damit nicht ins Gefängnis muss, eine Geldauflage von 100.000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen. Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und kündigte Revision an.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich Ortseifen der "vorsätzlichen Marktmanipulation" im Sinne des Wertpapiergesetzes schuldig gemacht hat. Er hatte nach Feststellung der Strafkammer wenige Tage vor der Beinahe-Pleite der IKB in einer Pressemitteilung vom 20. Juli 2007 das Engagement der Bank in zweitklassige US-Hypothekenanlagen schöngeredet und damit den Aktienkurs der IKB nach oben getrieben. Diese Anlagen in Höhe von rund 17 Milliarden Euro hatte die IKB in einer ausgelagerten Zweckgesellschaft betreut.
Vorsätzliche Täuschung trieb Börsenkurs nach oben
Ortseifen habe eine "beruhigende Pressemitteilung" entgegen seiner Kenntnis der tatsächlichen Marktlage verfasst und damit vorsätzlich gehandelt, stellte die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer fest. In der Mitteilung habe Ortseifen von einer möglichen Belastung der IKB durch die sogenannte Subprime-Krise lediglich im einstelligen Millionenbereich berichtet. Der Markt habe deshalb davon ausgehen müssen, dass diese Aussage auch für die aus der Bilanz ausgelagerte Zweckgesellschaft galt. Die aber sei da schon mit einem dreistelligen Millionenbetrag belastet gewesen.
Damit habe Ortseifen die Lage der Bank "verharmlost" und mit Blick auf die Probleme des gesamten Marktes bei den zweitklassigen US-Hypothekenanleihen "völlige Entwarnung" für die IKB gegeben, führte die Richterin weiter aus. Doch habe der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt über die Probleme Bescheid gewusst und sogar den Aufsichtsrat falsch informiert. Entstanden sei so der "falsche Gesamteindruck", dass die Subprime-Krise schadlos an der IKB vorbei gegangen sei. Diese irreführenden Angaben hätten den Aktienkurs der IKB maßgeblich beeinflusst und nach oben getrieben.
Angeklagter gibt Deutscher Bank Schuld an IKB-Krise
Ortseifen hatte in dem viermonatigen Verfahren die Vorwürfe zurückgewiesen und die Deutsche Bank für die IKB-Krise verantwortlich gemacht, weil diese ihre Kredite zu dem Geldinstitut eingefroren hatte. Dieser Sicht vermochte das Gericht nicht zu folgen und bezog sich auf die Zeugenaussage von Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann. Er hatte die Entscheidung damit begründet, dass die IKB auf Anfrage lediglich eine veraltete Bewertung ihres Subprime-Engagements geliefert habe und die Deutsche Bank durch eigene Hochrechnung zu einer wesentlich kritischeren Bewertung gekommen sei.
Als strafmildernd wertete das Gericht, dass Ortseifen bislang strafrechtlich nicht aufgefallen sei und auch nicht in eigenem Interesse gehandelt habe. "Er hat sich nicht bereichert", stellte Richterin Koppenhöfer fest. Zu Ortseifens Lasten gehe aber, dass er als "Primärquelle" der irreführenden Angaben das Marktverhalten in ganz besonderer Weise missbraucht habe.
Die IKB war die erste deutsche Bank, die in den Sog der US-Immobilienkrise geraten war. Nur mit einem rund zehn Milliarden Euro schweren Darlehen ihrer damaligen Hauptaktionärin, der staatlichen Förderbank KfW sowie des Bundes und privater Banken gelang es, einen Kollaps der IKB zu verhindern.
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