Finanzen-News 21.06.2010

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Banken Stresstest: Veröffentlichung nur mit Einverständnis

Banken-Stresstests sollen nur mit dem Einverständnis der Institute veröffentlicht werden, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. Die Tests sollen zeigen, welche Banken im Falle einer Verschlechterung der Konjunktur ihre Stabilität wahren können.

Berlin (ddp/red) - Die Bundesregierung will die auf europäischer Ebene beschlossene Veröffentlichung von Banken-Stresstests nur mit dem Einverständnis der Institute vornehmen. Das sagte der Sprecher des Bundesfinanzministeriums, Michael Offer, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Dow Jones Newswires. "Wir fragen die Banken, ob sie mit einer Veröffentlichung einverstanden sind", sagte Offer. "Falls nein, gibt es keine Veröffentlichung".

Behörden müssen Betriebsgeheimnisse wahren

Das Bundesfinanzministerium werde auch nicht veröffentlichen, welche Banken gefragt worden sei und dann Nein gesagt haben. "Es besteht so ein hoher Druck zu veröffentlichen, weil der Markt sieht, wer veröffentlicht hat und wer nicht", sagte Offer. Er stellte klar, Paragraf 9 des Kreditwesengesetzes (KWG), der die Behörden zum Stillschweigen über Betriebsgeheimnisse der Institute verpflichtet, solle nicht geändert werden.

Die Staats- und Regierungschefs der EU hatten sich letzte Woche auf eine Veröffentlichung der Ergebnisse der nationalen Stresstests geeinigt. Die EU will durch eine daraus resultierende höhere Transparenz das Vertrauen der Märkte in den Bankensektor stärken.

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