Finanzen-News 13.12.2011
BGH-Urteil
Bank verantwortlich für falsche Pressemitteilung
Der Bundesgerichtshof hat die Haftung der Banken verschärft, wenn sie Gefahren für ihre Aktien nicht unverzüglich mitteilen. Werden Risiken verschleiert, könnte es zu Schadenersatzzahlungen kommen.
Karlsruhe (dapd/red) - Nach einem Urteil vom Dienstag müssen Schadenersatzzahlungen der IKB-Bank von rund 24.000 Euro neu geprüft werden. Ein Privatmann hatte nach einer unzutreffenden Pressemitteilung im Juli 2007 Aktien der Bank gekauft. Zwei Tage nach dem Kauf musste die IKB von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gerettet werden.
Bank haftet bei unterbliebener Ad-hoc-Mitteilung
In der Pressemitteilung des damaligen Vorstandsvorsitzenden waren die Risiken infolge des Engagements auf dem US-Hypothekenmarkt stark relativiert worden. Eine Ad-hoc-Mitteilung erfolgte nicht. Der Anleger verklagte die Bank auf Schadenersatz, blieb vor den Gerichten aber zunächst erfolglos. Der BGH entschied jedoch in letzter Instanz, dass das Geldinstitut wegen unterbliebener Ad-hoc-Mitteilungen haftet. Nun muss das Oberlandesgericht Düsseldorf neu über den Schadenersatz entscheiden. Dabei geht es auch um die Frage, ob der Privatmann im Falle einer rechtzeitigen Börsenpflichtmitteilung die Aktien noch gekauft hätte.
Zur Höhe des Schadenersatzanspruchs stellte der BGH fest, dass entweder der Anschaffungswert gegen Rückgabe der Aktien zu erstatten ist; möglich sei aber auch die Erstattung der Differenz zwischen Erwerbskosten der Aktien und deren fiktiven Wert bei einer unverzüglichen Ad-hoc-Meldung.
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