Finanzen-News 24.11.2010
Anlageberatung
Anlegervertreter: Kritik an Beratungsprotokollen von Banken
Nach den Verbraucherzentralen haben auch Anlegervertreter die Beratungsprotokolle von Banken und Sparkassen scharf kritisiert. Denn die Dokumente sollen keine Gewähr für klare und korrekte Angaben bieten.
Bremen (dapd/red) - Die seit Jahresbeginn geltende Protokollpflicht in der Anlageberatung sei "eine Farce", sagte die Geschäftsführerin der Bremer Schutzvereinigung für Anleger (SfA), Angelika Jackwerth. Statt die Anleger vor Falschberatung zu schützen, führten die Beratungsprotokolle dazu, "dass zahlreiche Banken und Anlageberater die Anleger dazu drängen zu bestätigen, dass sie alle Risiken verstanden hätten". Dadurch minimierten die Anbieter lediglich ihr Haftungsrisiko, sagte Jackwerth.
Umkehr der Beweislast
Um derartigem Missbrauch vorzubeugen, forderte sie eine Umkehr der Beweislast: "Es kann nicht länger hingenommen werden, dass der Anleger beweisen muss, dass er falsch beraten wurde." Vielmehr müsse der Berater nachweisen, dass er seine Kunden im Einzelfall nicht falsch beraten habe: "Banken und Anlageberatern muss zukünftig klar sein: Bei Falschberatung werden sie zur Kasse gebeten."
Beratungsprotokolle bieten keine Gewähr
Erst am Montag hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen vor einem allzu großen Vertrauen in die Beratungsprotokolle von Banken und Sparkassen gewarnt. Die Dokumente böten keine Gewähr für klare und korrekte Angaben und würden zur Minimierung des Haftungsrisikos genutzt, hieß es. Grundlage der Argumentation waren die Ergebnisse einer Untersuchung von 61 Beratungsprotokollen deutscher Banken. Demnach wurde das Anlageziel in 59 Fällen nicht vollständig dokumentiert, zudem fehlten in allen 61 Protokollen Angaben über die Provisionen, die die Bank für die Vermittlung erhält.
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