Finanzen-News 07.12.2010

Neuerungen

Änderungen bei Krankenversicherung 2011

Einige Gesetzesänderungen kommen 2011 auf die Verbraucher zu, so müssen die gesetzlich Krankenversicherte höhere Beiträge zahlen, auch bei Zusatzbeiträgen gibt es neue Regelungen. Was sich 2011 ändert, zeigt unser Überblick.

Bonn (red) - Trotz Konjunkturaufschwung und höherer Steuereinnahmen sieht die Bundesregierung im kommenden Jahr kaum Spielraum, die Bundesbürger zu entlasten. Im Gegenteil: Höhere Krankenkassenbeiträge und geringere Sozialleistungen werden die Budgets vieler Haushalte belasten, wie die Postbank informiert. Auf welche Neuerungen müssen sich Bundesbürger im kommenden Jahr einstellen?

Neue Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialversicherung

Im neuen Jahr gelten neue Bemessungsgrenzen für Sozialabgaben. In den alten Bundesländern zeichnet sich eine leichte Entspannung ab: Die Beitragsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung bleibt 2011 stabil und die Bemessungsgrenze für die Krankenversicherung sinkt leicht ab. In den neuen Bundesländern steigt die maximale Rentenberechnungsgrenze, die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung vermindert sich adäquat zu den alten Bundesländern.

Konkret: Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen bleibt unverändert bei 5.500 Euro Monatseinkommen (66.000 Euro im Jahr). Im Osten steigt die Grenze von 4.650 Euro monatlich auf 4.800 Euro (57.600 Euro im Jahr). Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt bundesweit von 3.750 Euro auf 3.712,50 Euro pro Monat. Die Verringerung hat Auswirkung auf die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung: Sie sinkt von 49.950 Euro Jahresverdienst auf 49.500 Euro. Dies entspricht einem maximalen monatlichen Einkommen von 4.125 Euro.

Höhere Beiträge in der Krankenversicherung

Ab Januar steigt der allgemeine Beitragssatz von 14,9 auf 15,5 Prozent, der ermäßigte Beitragssatz klettert von 14,3 auf 14,9 Prozent. Davon tragen Versicherte den Sonderbeitrag von 0,9 Prozent wie bislang allein. Den übrigen Satz von 14,6 Prozent teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzw. Rentner und Rententräger je zur Hälfte. Der Arbeitgeber-Beitragsanteil von 7,3 Prozent wird dauerhaft festgeschrieben, künftige Beitragssteigerungen müssen ausschließlich die Versicherten über Zusatzbeiträge ihrer Krankenversicherung leisten.

Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung steuerlich absetzbar

Ab 2011 ändert sich das Procedere: Der Zusatzbeitrag wird künftig einkommensunabhängig und ohne feste Obergrenze erhoben. Als Richtschnur für den maximalen Extrabeitrag gelten zwei Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten. Fällt der Zusatzbeitrag höher aus, erhalten Betroffene einen Ausgleich.

Zusatzbeiträge zu gesetzlichen Krankenversicherungen sind vollständig steuerlich absetzbar. Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 13.9.2010 (BStBl. 2010 I, S. 681) angeordnet, dass Versicherte von den gezahlten Zusatzbeiträgen keinen Abschlag von vier Prozent vorzunehmen brauchen, weil sich aus den Zusatzbeiträgen kein unmittelbarer Anspruch auf Krankengeld ergibt.

Leichterer Wechsel in die private Krankenversicherung

Übersteigt das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze, können Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Im Jahr 2011 ist dies bereits ab 49.500 Euro Jahresverdienst möglich, da die Verdienstgrenze um 450 Euro sinkt. Dies entspricht einem monatlichen Höchsteinkommen von 4.125 Euro.

Neu ist, dass ab Januar bereits bei einmaligem Überschreiten der Verdienstgrenze der Wechsel in die PKV möglich ist, vorausgesetzt das Gehalt liegt auch im kommenden Jahr über der Versicherungspflichtgrenze. Die bisherige Regelung, wonach der PKV-Übertritt erst nach drei aufeinander folgenden Jahren mit Einkommen über der Pflichtgrenze möglich ist, wurde gestrichen.

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