Welche Autoversicherung für wen sinnvoll ist

Bei der Autoversicherung in der Bundesrepublik Deutschland unterscheidet man zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen KFZ-Haftpflichtversicherung und den freiwilligen, zusätzlichen Autoversicherungen gegen Einbruch, Diebstahl und vieles mehr.

Pflicht-Autoversicherung: Die KFZ-Haftpflichtversicherung

Die KFZ Haftpflichtversicherung ist die einzige Autoversicherung, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Ohne den Nachweis dieser Autoversicherung darf in der Bundesrepublik Deutschland kein Kraftfahrzeug in den Straßenverkehr gebracht werden. Die zuständigen Straßenverkehrsämter verlangen bei der Zulassung bereits eine elektronische Versicherungsbestätigung der Autoversicherung darüber, dass auf jeden Fall eine Deckung in der KFZ-Haftpflichtversicherung besteht. Günstige Tarife für diese und andere Autoversicherungen finden Sie mit unserem kostenlosen KFZ Versicherungsvergleich.

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Mit dieser Autoversicherung wird dem Grundsatz der Gefährdungshaftung genüge getan. Wer sich an das Steuer eines Kraftfahrzeuges setzt, stellt eine potenzielle Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar. Sollte es zu einem Unfall kommen, ist durch die Haftpflichtversicherung garantiert, dass Schäden, die der Unfallgegner erleidet, ersetzt werden. Hierbei wird nicht unterschieden zwischen Sach- und Personenschäden. Sachschäden am eigenen Kraftfahrzeug ersetzt diese Autoversicherung jedoch nicht.

Freiwillige Autoversicherung: Die KFZ-Teilkaskoversicherung

Wer sein eigenes Kraftfahrzeug gegen Feuer, Einbruch/Diebstahl und gegen Glasschäden absichern möchte, sollte seine Autoversicherung um den Bereich der Teilkaskoversicherung erweitern. Die Prämie für die KFZ Teilkaskoversicherung kann durch eine Selbstbeteiligung günstig werden. Tritt ein Schadenfall ein, zahlt die Autoversicherung den Schaden abzüglich der Summe, die als Selbstbeteiligung vorher festgelegt wurde.

Vollkasko: Die Autoversicherung mit Rundum-Schutz

Wer sein Fahrzeug gegen jede Art von Schaden absichern möchte, sollte eine Vollkaskoversicherung abschließen. Dies ist besonders empfehlenswert, wenn das Fahrzeug finanziert oder geleast wurde. Die Vollkaskoversicherung ersetzt dem Versicherten jeden Schaden an seinem eigenen Kraftfahrzeug, auch, wenn dieser den Schaden selbst verursacht hat. Bei einer Vollkaskoversicherung sollte jedoch auch eine Teilkaskoversicherung enthalten sein, damit das Fahrzeug auch gegen Diebstahl versichert ist. Wie bei allen Autoversicherungen lohnt sich hier ein KFZ Vollkasko Vergleich, um die günstigste Prämie unter den verfügbaren Versicherern zu finden.

Insassenunfallversicherung sollte in Autoversicherung enthalten sein

Wer als Fahrer eines Kraftfahrzeuges keine private Unfallversicherung hat, sollte über den Abschluss einer Insassenunfallversicherung nachdenken. Während Personenschäden bei den Mitfahrern in der Regel über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, hat der Fahrer keinen Versicherungsschutz gegen Personenschäden, wenn er den Unfall selbst verursacht hat. Eine gute Autoversicherung sollte also diesen Punkt auf jeden Fall mit abdecken.

Keine Autoversicherung, aber dennoch sinnvoll: Verkehrsrechtsschutz

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung gehört zwar nicht unmittelbar in den Bereich der Autoversicherung, sollte aber für jeden Autofahrer eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Wichtig ist hier auf jeden Fall, dass die Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht nur für Rechtsstreitigkeiten aufkommt, die auf einem Unfall basieren, sondern auch bei Bußgeldverfahren und An- und Verkaufsverträgen für Automobile zuverlässigen Schutz bietet. Günstige Versicherungen finden Sie mit unseren Rechtsschutz Versicherung Vergleich.

szmtag